# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1916_S71 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1916. 71 3. Gegen die eben referierten Beſchlüſſe der Norwegiſchen Synode hat die Minoritätspartei in einer Sonderverſammlung in Minneapolis Stellung genommen. Dieſe Sonderverſammlung beauftragte ein Komitee mit der Verabfaſſung und Verbreitung eines Berichts über die Verſammlung der Norwegiſchen Synode und über die Stellung der Minorität zu den dort gefaßten Beſchlüſſen. Dieſer Bericht erſchien in norwegiſcher Sprache und lautet in deutſcher überſetzung, wie folgt: „Vorbemerkung. Ehe die Synodalen Minneapolis verließen, erwählte eine große Verſammlung von Minoritätsleuten ein Komitee, welches eine überſicht über die Synodalverſammlung und die Lage, welche dieſelbe geſchaffen hat, veröffentlichen ſollte. „Dieſen Auftrag hat das Komitee in gegenwärtiger Flugſchrift zu erfüllen geſucht. „Es hat kaum eine kirchliche Verſammlung gegeben, welcher die norwegiſch⸗lutheriſchen Kirchenleute in Amerika mit mehr Spannung entgegengeſehen haben, als dieſe Verſammlung der Norwegiſchen Synode in Minneapolis vom 18. bis zum 25. Mai 1916. „Noch hat nach irgendeiner Kirchenverſammlung eine größere Spannung beſtanden. Mit Recht hat man dieſe Verſammlung ‚eine hiſtoriſche Verſammlung‘ genannt, ‚eine der allerwichtigſten, wenn nicht die wichtigſte, aller kirchlichen Verſammlungen, die unter unſern Leuten hüben gehalten worden ſind‘. „Zwar ſind zur Genüge in verſchiedenen Blättern mehr oder minder ausführliche Berichte über die Verhandlungen veröffentlicht worden, aber es iſt nicht ſo leicht, ſich auf Grund ſolcher Zeitungs⸗ notizen ein vollſtändiges und getreues Bild von dem zu machen, was wirklich geſchehen iſt, und unſer Volk ſollte doch einen klaren Beſcheid bekommen über die Dinge, die dieſer Verſammlung eine ſo große Be⸗ deutung geben. „I. „Naturgemäß nennen wir an erſter Stelle die durchgreifenden Beſchlüſſe in der Vereinigungsangelegenheit. „Die Majorität der Synodalverſammlung nahm eine Konſtitution eines ins Auge gefaßten neuen Körpers an und verpflichtete ſich, in denſelben aufzugehen. „Für den Fall, daß die Haugeſynode nicht mitgehen ſollte, erklärte die Verſammlung, daß man ſich dennoch mit der Vereinigten Kirche zu einem neuen Körper zuſammenſchließen wolle. „Ferner beauftragte die Majorität den Kirchenrat, die nötigen Schritte zu tun, um die Vereinigung ins Werk zu ſetzen, Eigentums⸗ übertragungen und, wenn nötig, eine Veränderung des Synodalcharters vorzunehmen, damit ‚die Geſetzmäßigkeit des neuen Körpers in dieſer Hinſicht über allen Zweifel erhaben ſei‘. „Hier entſteht nun die Frage: Tat die Synode recht daran, dieſe Schritte in einer außerordentlichen Verſammlung zu tun?