# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1916_S21 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1916. 21 bei ihren Regierungsmaßregeln in vollen Einklang ſetze mit der kirchlichen“, das heißt natürlich, mit der römiſchen Kirche. (Enzyklika „Praeclara gratulationis“.) „Iſt nun aber in ſolcher Weiſe der Staat geordnet, ſo liegt es am Tage, daß er durch öffentliche Religionsübung ſeine ſo vielen und wichtigen Pflichten Gott gegenüber zu erfüllen hat.“ (Enzyklika „Immortale Dei“.) „Da daher der Staat notwendig Einheit des religiöſen Bekenntniſſes fordert, ſo hat er ſich zu der allein wahren, der katholiſchen nämlich, zu be⸗ kennen.“ (Enzyklika „Libertas“.) Man vergleiche hier beſonders die vorzügliche kleine Schrift: „Proteſtantiſcher Nachruf zum Gedächtnis Papſt Leos XIII.“ von A. L. Gräbner. Concordia Publishing House, St. Louis, Mo., 1903. — Werfen wir noch einen Blick auf den letzt⸗ verſtorbenen Papſt Pius X., ſo ſehen wir, daß auch bei ihm ſich wieder dieſelbe Lehre findet in bezug auf Kirche und Staat. Er ſagt z. B. in ſeinem Rundſchreiben vom 11. Februar 1906, gerichtet an die Erz⸗ biſchöfe, Biſchöfe, den geſamten Klerus und das Volk Frankreichs über die von der Regierung eingeführte Trennung von Staat und Kirche in jenem Lande, unter vielem andern dieſes: „Der Grundſatz, daß Staat und Kirche getrennt werden müßten, iſt fürwahr ein ganz falſcher und im höchſten Grade verderblicher Grundſatz. Wer dem das Wort reden kann, bei dem liegt Leugnung des übernatürlichen zugrunde.“ (Lehre und Wehre, Bd. 61, 1915, S. 19.) Das iſt nach den Ausſprüchen ihrer Lehrer und Führer, die ſie als unfehlbar anſieht, deren Äußerungen man ſich nach ihrer Lehre um des Gewiſſens willen unbedingt unterwerfen muß, von deren Entſcheidungen es keine Appellation gibt, die Lehre der römiſchen Kirche von der Trennung von Staat und Kirche, von Gewiſſens⸗ und Religionsfreiheit, von der Freiheit der Rede und Preſſe. Das alles ſind ihnen verderbliche Grundſätze, die nur ein gottloſer Menſch hegen kann, ja Wahnſinn. Es ſei erlaubt, noch ein Zeugnis anzuführen: „Unter dem Titel ‚Handbuch chriſtlicher Lehre‘ (Manual of Christian Doctrine), von einem Seminarprofeſſor zubereitet und mit kirchlicher Sanktion veröffentlicht von J. Joſ. McVey in Philadelphia, wurde ein römiſch⸗katholiſches Textbuch herausgegeben, das nach der Vorrede als Handbuch dienen ſoll für religiöſe Unterweiſung, auch in den Klaſſen der Hochſchulen, Akademien und Kollegien. In der Abteilung, die von den Beziehungen zwiſchen Kirche und Staat handelt, kommen fol⸗ gende Fragen und Antworten vor: ‚Warum hat die Kirche höhere Auto⸗ rität als der Staat? Weil das Ziel der Kirche das höchſte aller Ziele iſt‘ (nämlich Papſtherrſchaft). ‚Welches Recht hat der Papſt infolge dieſer Oberhoheit? Das Recht, die Geſetze und Handlungen einer Regierung für ungültig zu erklären, die das Heil der Seelen ſchädigen oder die natürlichen Rechte der Bürger.‘ In derſelben Abteilung, unter der überſchrift ‚Union von Kirche und Staat‘ finden ſich folgende Fragen und Antworten: ‚Was ſollte der Staat mehr tun, als die Rechte und Freiheit der Kirche reſpektieren? Der Staat ſollte auch die Kirche