# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1858_S364 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 364 Verwirret die Gewissen nicht. Wenn Pfr. Wucherer wünscht, daß der Lehrstreit unter Christen nicht mit Bitterkeit, sondern in Liebe geführt werde, so ist das auch unser herzlicher Wunsch; nur können wir uns keine wahre Liebe denken ohne heiligen Ernst wider den Irrthum. Gegen die obige Behauptung des Pfr. Wucherer haben wir nun folgendes einzuwenden, wodurch wir zu zeigen gedenken, daß dieselbe in Gottes Wort durchaus keinen Grund hat, am wenigsten in der angeführten Stelle, Röm. 14, 1. Denn dort redet der Apostel von solchen Christen, die von der Rechtfertigung allein aus dem Glauben ohne die Werke eine reine Erkenntniß hatten, also die Seligkeit keineswegs durch das Halten des Ceremonialgesetzes oder irgend welcher Stücke desselben zu erlangen hofften, wie die falschen Lehrer, welche der Apostel Galater 3, 10. 5, 1. bekämpft und verdammt, sondern die nur der Meinung waren, sie könnten ohne Versündigung die Befolgung des Ceremonialgesetzes nicht aufgeben, also ohne Halten desselben die Seligkeit nicht erlangen. Sie standen nicht in falscher Lehre, sondern in irrendem Gewissen in Bezug auf eine praktische Frage. Es handelte sich um Essen und Trinken, um das Halten eines Tages vor dem andern, nicht um Glaubens⸗ und Lehrpunkte. Dies erhellt, außer dem ganzen Zusammenhang des 14. Capitels des Römerbriefs, namentlich aus dem Worte: „ein jeglicher sei in seiner Meinung gewiß" V. 5, vgl. mit V. 20—23, wonach in dieser ganzen Stelle offenbar weder vom Glauben noch von der Glaubenslehre die Rede ist, sondern blos davon, wie man sich gegen schwache, ängstliche Gewissen verhalten müsse, die sich durch Dinge zu versündigen fürchteten, welche Stärkere für wohl erlaubt und Gott nicht mißfällig ansahen. Unter den heutigen Christen gibt es ganz ähnliche Erscheinungen. Es sind uns rechtschaffene Christen begegnet, die es z. B. nicht für recht gehalten hätten zu rauchen, ohne doch andern ein Gewissen daraus zu machen, während andere ihr Pfeifchen als eine gute Gabe Gottes mit Danksagung sich schmecken lassen. Ferner gibt es Christen, die sich scheuen, den ganzen Sonntag hindurch irgend etwas anderes zu thun als sich mit Gottes Wort zu beschäftigen, während andere es durchaus für eine Sache der christlichen Freiheit halten, ob man, außer den öffentlichen Gottesdiensten, die heil. Schrift und den Katechismus lesen oder einen Spaziergang machen oder irgend etwas anderes Gottes Geboten nicht Widerstreitendes thun wolle. Diese Fälle sind dem in Röm. 14. abgehandelten analog. So wenig ein stärkerer Christ einen andern rechtschaffenen Christen, der sich zu versündigen glaubt, wenn er raucht oder am Sonntag sich einen Spaziergang erlaubt, verachten oder zum Handeln wider sein Gewissen verleiten darf, so wenig sollte nach des Apostels Ermahnung in seiner Zeit ein stärkerer einen andern, der sich scheute, vom Fleische auf dem Markte zu essen, weil es zum Götzenopfer gebraucht worden sein könnte, oder die besondere äußerliche Heiligung eines im Ceremonialgesetze verordneten Feiertags zu unterlassen, verachten oder zum Handeln wider sein Gewissen verleiten. Für die Richtigkeit dieser Auffassung spricht das ganze Verfahren des