# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1858_S363 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Verwirret die Gewissen nicht. 363 (Amt des Wortes) die Fähigkeit zum göttlichen Werk nicht in der besonderen Weihe, sondern eben in dem allgemeinen priesterlichen Charakter ruht, so ruht die Kraft des Wortes und Amtes lediglich im Wort und ist eben damit auch in dieser Beziehung jeder Schein eines ceremonialgesetzlichen Charakters des Amtes abgeworfen." (S. 59.) Hieraus ist ersichtlich, daß sich Kraußold, zwar in mancher Beziehung von denselben Principien ausgehend, doch nicht zu den Consequenzen hat hinreißen lassen, welche z. B. Pastor Grabau zieht, welcher schreibt: „Daher hat auch die Kirche seit den ältesten Zeiten geglaubt, daß zur rechten Verwaltung der heil. Sacramente, zur Ertheilung der Absolution, nicht allein das Wort der Einsetzung an sich gehöre, sondern auch der rechte göttliche Beruf und Befehl; und gesetzt auch, die Amtsperson wäre böse, so sind die Worte der Einsetzung doch kräftig wegen des Amtes, zu welchem der Herr sich noch bekennt; denn in dem Amte liegt das Zeugniß Christi, seine einmal gemachte Einsetzung (Absolution und Sacramente) auf Erden fort und fort durch das dabei gebrauchte Wort verwirklichen und darreichen zu wollen. Nicht daß Christus des Amtes bedürfe, um seinen Einsetzungsworten die Kraft erst zu verleihen, sondern weil Christus zu mehrerer Versicherung für uns sich des von ihm eingesetzten Amtes in Gnaden bedienen will, um auf Erden kraft seines Wortes mit dem Menschen zu handeln... Die Verrichtung der Kirchendiener besteht im Consecriren, im Austheilen des heil. Abendmahls. Spruch: 1 Cor. 10, 16. Der gesegnete Kelch, welchen wir segnen ꝛc. Mithin sind wir überzeugt, daß ein von der Gemeine willkürlich aufgeworfener Mann weder die Absolution geben, noch den Leib und das Blut Christi austheilen könne, sondern daß er eitel Brod und Wein gibt." (Der Hirtenbrief. New York bei Ludwig, 1849. S. 15.) (Eingesandt von Conrector Schick.) „Verwirret die Gewissen nicht." In einem Aufsatze mit dieser Ueberschrift stellt Herr Pfr. Wucherer im „Freimund," No. 27, vom 8. Juli 1858, auf Grund von Röm. 14, 1: „Den Schwachen im Glauben nehmet auf und verwirret die Gewissen nicht," die Behauptung auf: wie damals der Apostel ermahnt habe, diejenigen Christen, die noch in der Meinung befangen waren, daß das jüdische Ceremonialgesetz von Judenchristen ganz oder theilweise gehalten werden müsse, zu tragen, so sollten auch jetzt die Glieder der lutherischen Kirche, welche von der Kirche, vom Amte und vom Chiliasmus verschieden glaubten und lehrten, einander tragen und nicht durch entschiedene Verwerfung der entgegengesetzten Lehre die Gewissen verwirren.*) *) Es scheint uns genügend, hier kurz den Inhalt von Pfr. Wucherer's Aufsatz angegeben zu haben. Wer denselben ganz lesen will, findet ihn auch in Pastor Brobst's Zeitschrift abgedruckt.