# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1858_S360 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 360 Kraußold und die Lehre vom Amt. Aposteln ein Sünder gewesen sei, und er beriefe sich 1. darauf, daß alle anderen Apostel ebensowohl als Petrus Sünder waren, und 2. daß ja nach der Schrift alle Menschen ohne Ausnahme Sünder seien. Hier wäre allerdings die Lehre von der allgemeinen menschlichen Sündhaftigkeit in dem Sinne nicht ex professo behandelt, als es der nächste Zweck nicht gewesen wäre, diese Lehre darzustellen; nichts desto weniger aber wäre diese Lehre hiermit klar ausgesprochen und sie nähme hier einen um so wichtigeren Platz ein, als sie hier die Stellung eines Postulates oder besser eines allgemein anerkannten Obersatzes hätte. Auch die Darstellung der Amtslehre wird daher durch das Verhältniß, in welchem sie oben steht, nicht etwas Secundäres, Unwesentliches im Bekenntniß, sondern im Gegentheil wird sie um so wichtiger, da darauf, als auf etwas Unumstößliches, die ganze Beweisführung gebaut wird. Noch thörichter ist freilich die Behauptung: in jener Stelle handle es sich gar nicht um das Verhältniß der Pastoren zur Kirche, sondern um die des Pabstes; den Pabst betreffend sei daher ja freilich alles richtig, aber was habe diese Sache mit dem Amte der Pastoren zu schaffen? Man sieht hieraus eben nur, wie blind falsche Lehre und vorgefaßte Meinungen machen; sonst würde und müßte man sehen, daß ja hier eine Steigerung statt findet: um nehmlich zu widerlegen, daß der Pabst eine Oberkeit in der Kirche habe, wird erst bewiesen, daß Petrus keine Oberkeit über die Apostel hatte, und sodann zweitens, daß überhaupt niemand in der Kirche eine Oberkeit besitze, da ja die Gewalt, worauf die Oberkeit gegründet werden soll, nehmlich die Schlüssel oder das Amt, der ganzen Kirche gegeben sei. Das Privilegium der Schlüssel oder des Amtes, welches man dem Pabste allein vindiciren wollte, wird ihm also mit dem Beweise genommen, daß dieses Privilegium nicht einmal die Apostel allein, ja nicht einmal die Pastoren allein, sondern die ganze Kirche, also alle Gläubigen besitzen. Merkwürdig ist, daß Kraußold, der sich doch anheischig macht, die Lehre vom Amte, gerade wie sie in den Bekenntnissen der ev.⸗luth. Kirche enthalten ist, und zwar insonderheit in Absicht auf das Verhältniß des Amtes zum geistlichen Priesterthum aller Christen, die Hauptstelle, in welcher dieses Verhältnisses ausdrücklich gedacht wird, nicht berücksichtigt und mit seinem System zu vergleichen sucht; die Stelle nehmlich aus dem zweiten den Schmalk. Artikeln beigefügten Tractat: „Von der Bischöfe Gewalt und Jurisdiction", die also lautet: „Hieher gehören die Sprüche Christi, welche zeugen, daß die Schlüssel der ganzen Kirche und nicht etlichen sonderen Personen gegeben sind, wie der Text sagt: Wo zween oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen ꝛc. Zum letzten, wird solches auch durch den Spruch Petri bekräftigt, da er spricht: Ihr seid das königliche Priesterthum. Diese Worte betreffen eigentlich die rechte Kirche, welche, weil sie allein das Priesterthum hat, muß sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu wählen und ordiniren." Fast scheint es, als habe Kraußold eine besondere Scheu, den Stellen zu nahe zu kommen, in welchen das Wort „ganze Kirche" mit Matth. 18, 20. erläutert wird; denn