# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1858_S359 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kraußold und die Lehre vom Amt. 359 Wenn Kr. darauf hinweist, daß die Haupttendenz der Stelle nicht sowohl darin ruhe, wem das Amt als solches, sondern wem das Recht zu berufen, zu erwählen, zu bestätigen ꝛc. zustehe, so hilft ihm das nichts, denn der wahre Zusammenhang ist folgender:*) Es soll die Behauptung widerlegt werden, daß der Pabst nach göttlichem Rechte über die Kirche sei. Dies wird 1. widerlegt durch Rettung der Stellen, die speciell Petrus einem Primat vor den Aposteln zu geben scheinen; 2. durch die biblische allgemeine Wahrheit, daß die Schlüssel nicht einem Menschen allein, sondern der ganzen Kirche unmittelbar gehören. Diese letztere Wahrheit aber wird erhärtet auf folgende Weise: a. Die Verheißung des Evangeliums gehört unmittelbar der ganzen Kirche; b. also gehören ihr auch die Schlüssel unmittelbar, denn die Schlüssel sind ja nichts anderes, als das Amt, dadurch solche Verheißung jedermann, wer es begehrt, wird mitgetheilt; der Schluß ist dieser: hat die Kirche die Verheißung des Evangelii unmittelbar, so muß sie, da die Schlüssel nichts anderes sind, als das Amt diese Verheißung auszutheilen, auch diese Schlüssel haben, denn wer etwas besitzt, der kann es freilich auch austheilen; c. dazu kommt ein dritter Beweis, daß nehmlich die Kirche, „wie im Werk vor Augen" und daher nicht erst zu beweisen ist, Macht hat Kirchendiener zu ordiniren; denn hätte sie die Schlüssel oder das Amt das Evangelium auszutheilen nicht, so könnte sie auch nicht dazu berufen, wählen, ordiniren; was ich nicht habe, kann ich ja nicht geben; d. und dies alles erhellt endlich auch aus klaren Schriftstellen und Worten des HErrn, denn wenn er sagt: „Was ihr binden werdet" ꝛc., so deutet er selbst, wen er damit meint, indem er hinzusetzt: „Wo zween oder drei versammelt sind in meinem Namen" ꝛc., nehmlich die ganze Kirche, das ist, jeden, auch noch so kleinen, Theil derselben; dazu kommt, daß Christus spricht: „Sag's der Kirche", wenn es sich um die letzte Stufe eines kirchengerichtlichen Processes handelt, wodurch er der Kirche das höchste und letzte Gericht gibt, bestünde sie auch nur aus zween oder dreien. Hieraus ist zum Ueberfluß bewiesen, daß man aus keinen Stellen der Schrift eine sondere Gewalt der Oberkeit gründen kann, die Petrus vor andern Aposteln gehabt habe oder haben hat sollen, daher es mit dem Primat des Pabstes nichts ist. Denn ist 1. offenbar kein Verhältniß der Ueber⸗ und Unterordnung der Apostel gewesen, so ist die Sache schon erwiesen; damit aber, daß 2. nach der Schrift die ganze Kirche die Schlüssel oder das Amt unmittelbar hat, ist wie mit einem Schlage jeder Gedanke an eine Oberkeit irgend eines Menschen oder mehrerer in der Kirche abgewiesen. Wohl wird also hier die Amtsfrage nicht in dem Sinne ex professo behandelt, daß sie um ihrer selbst willen dargestellt würde, aber insofern, als mit der Darstellung derselben die römische Lehre von einem Primat in der Kirche widerlegt werden soll. Die Amtslehre ist hier nicht das zu Beweisende, sondern das, womit bewiesen werden soll. Es findet hier dasselbe Verhältniß statt, wie wenn einer die Behauptung widerlegen wollte, daß Petrus allein unter den *) Hier vergleiche der geehrte Leser die ganze Stelle des Tractates von No. XI. an.