# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1858_S358 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 358 Kraußold und die Lehre vom Amt. auch die Römischen sagen, daß die Kirche in ihrer Totalität (d. i. Pabst und Gläubige) die Schlüssel oder das Amt unmittelbar besitze, denn der Pabst gehöre ja zur Totalität der Kirche. Wenn Kraußold die Kirche „in ihrer Totalität" definirt „in ihrer Zusammenfassung von Gemeinde und Amt" und darauf hin willig zugesteht, daß die Kirche das Amt unmittelbar habe, so thut er durchaus dasselbe, was die Römischen thun, nur daß er mit einer Difinition der Kirche zuvorkommt, in welche er den Begriff des Amtes schon mit hinein nimmt. Während er also in der That allein den Pastoren, wie die Römischen dem Pabst, den unmittelbaren, ursprünglichen Besitz des Amtes zuschreibt, so hat er durch seine Difinition der Kirche schon dafür gesorgt, daß er doch mit den Symbolen sagen könne, die Kirche (verstehe: die Pastoren, welche ja mit der Gemeinde das Totum der Kirche ausmachen) hat die Schlüssel oder das Amt unmittelbar. Die ganze Geschichte läuft so auf eine pure Illusion hinaus. Ebenso könnte man ja sagen, daß jeder Bettler tausend Thaler besitze, wenn man die tausend Thaler mit in die Difinition des Bettlers genommen hätte.*) Wie kommt nun aber Kr. darauf, die Symbolstelle so auszulegen? Einfach auf dem Wege, daß er die Worte übersehen und weggelassen hat, welche ihn genöthigt haben würden, seinen Irrthum einzusehen. Denn nach den Worten: „Gleichwie die Verheißung des Evangelii gewiß und ohne Mittel der ganzen Kirche zugehöret, also gehören die Schlüssel ohne Mittel der ganzen Kirche, dieweil die Schlüssel nichts anderes sind, denn das Amt, dadurch solche Verheißung Jedermann, wer es begehrt, wird mitgetheilet," — heißt es nun also weiter: „Wie es denn im Werk für Augen ist, daß die Kirche Macht hat Kirchendiener zu ordiniren. Und Christus spricht: Was ihr binden werdet ꝛc., und deutet, wem er die Schlüssel gegeben, nehmlich der Kirchen: Wo zween oder drei versammelt sein in meinem Namen ꝛc. Item, Christus gibt das höhest und letzte Gericht der Kirchen, da er spricht: Sags der Kirchen. Daraus folget nun, daß in solchen Sprüchen nicht allein Petrus, sondern der ganze Haufe der Apostel gemeint wird; darum kann man in keinem Wege ꝛc." Aus diesem von Kr. aus dem Context weggelassenen Zusatz ist sonnenklar, daß der Tractat unter „ganzer Kirche" nicht die Kirche als Ganzes, sondern die Kirche in jedem ihrer Glieder, eben nicht totum ecclesiæ, sondern tota ecclesia versteht; denn zu entscheiden, in welchem Sinne hier von der „ganzen" Kirche geredet werde, ist nicht dem Leser, auch Herrn Dr. Kraußold nicht überlassen, sondern wird ausdrücklich von dem Tractat selbst durch den Satz determinirt: „Und Christus spricht bei diesen Worten: Was ihr binden werdet ꝛc., und deutet, wem er die Schlüssel gegeben, nehmlich der Kirche: Wo zween oder drei versammelt sein in meinem Namen ꝛc." *) Man bedenke, Kr. redet immer von dem Amt in concreto d. h. von den Personen, die das öffentliche Amt tragen, daher er überall, wo er das Wort „Amt" findet, daraus seine Consequenzen für das Amt in concreto, für das Pfarramt, zieht.