# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1912_S66 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) [Umschlag hinten, außen] 4. Der Sekretär wird beauftragt, die Sache etwaiger Schulden auf den Druck der Synodalberichte in Ordnung zu bringen, reſp. die Präſides der einzelnen Synoden zu veranlaſſen, daß ſie ihren Kaſſierern Anweiſung geben, ihren betreffenden Teil der Schuld an den Kaſſierer der Synodalkonferenz einzuſenden. (Vgl. Bericht VIII, S. 49.) 5. Die Schulden der Synodalkonferenz ſind pro rata, verteilt auf die zur Synodalkonferenz gehörigen Synoden nach Proportion ihrer Gliederzahl, zu der ſie bei Beſchickung der Konferenz mit Delegaten be⸗ rechtigt ſind, zu tilgen. Der Sekretär ſoll berechnen, wieviel auf jede Synode kommt, und es den betreffenden Präſides anzeigen. (Vgl. Be⸗ richt IX, S. 103; VIII, S. 49; II, S. 30. 31.) 6. Wenigſtens ſechs Wochen vor Verſammlung der Konferenz hat der Sekretär ſie in den betreffenden Kirchenblättern anzuzeigen. (Vgl. Bericht III, S. 47.) VI. über die Kaſſe der Negermiſſion. Der Präſes hat ſtets ein Komitee zu ernennen, das vor jeder Ver⸗ ſammlung der Synodalkonferenz an Ort und Stelle die Kaſſenbücher der Negermiſſion revidiere. (Vgl. Bericht X, S. 89.) VII. über Statiſtik. Einem jeden offiziellen Bericht über die Verhandlungen der Syno⸗ dalkonferenz iſt ein ſtatiſtiſcher Anhang über die zur Synodalkonferenz gehörigen Synoden, deren Gemeinden, Schulen, Anſtalten, Paſtoren u. dgl. beizugeben. (Vgl. Bericht XIII, S. 34.) P. C. Kretzmann iſt zum Statiſtiker ernannt worden. VIII. über ſtehende Regeln. Die ſtehenden Regeln der Synodalkonferenz ſollen jedesmal auf der Innenſeite des Deckblattes der Berichte der Synodalkonferenz ab⸗ gedruckt werden. (Vgl. Bericht XV, S. 79.)