# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1912_S60 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 60 Verhandlungen der vierundzwanzigſten Verſammlung einer andern Synode beſteht, ſo ſollte lieber ein ſolches Feld der andern Synode überlaſſen werden, als daß die Gemeinde durch Verzögerung der Bedienung geſchädigt würde oder gar in Gefahr geriete, Falſch⸗ gläubigen in die Hände zu fallen. Wenn eine Gemeinde, die bisher von einer Synode bedient worden iſt, ohne doch gliedlich angeſchloſſen geweſen zu ſein, einen Paſtor aus einer andern Synode direkt beruft, ſo ſoll der betreffende Paſtor gehalten ſein, ebenſo zu handeln wie bei einer Synodalgemeinde. Er ſoll vor Annahme des Berufes dem Präſes der Synode, welche bisher die Gemeinde bediente, Anzeige machen und im Fall der Annahme des Berufes ſich der betreffenden Synode an⸗ ſchließen. Iſt die Gemeinde zu verſchiedenen Zeiten von verſchiedenen Synoden bedient worden, ſo hat diejenige Synode den Vorzug, welche der Gemeinde zuletzt diente.“ (Ber. 1888, S. 51.) 3. Es ſollte mit allem Ernſt und allerſeits dahin gewirkt werden, daß nahegelegene kleine Miſſionsgemeinden verſchiedener Synoden, wo möglich, zu einer Parochie vereinigt werden, und daß Miſſions⸗ poſten, die örtlicher Verhältniſſe wegen beſſer und erfolgreicher von einer Schweſterſynode bedient werden könnten, dieſer auch zugewieſen werden. 4. Schließlich möchten wir der Ehrw. Synodalkonferenz anheim⸗ geben, ob es nicht in ſolchen Staaten, in denen verſchiedene Synoden nebeneinander in der Miſſionsarbeit ſtehen, ratſam wäre, gemeinſame Miſſionsbehörden zu ſchaffen, die ſolche Miſſionsangelegenheiten in gott⸗ gefälliger Weiſe zu ordnen die Aufgabe hätten. In gebührender Hochachtung Ihr Komitee: P. Andres. J. M. Scheuerman. F. Greve. A. C. Frank. F. M. Krauß. E. L. Lübbert. VIII. Komiteen zur Prüfung der Synodalberichte. Der Präſes der Synodalkonferenz ernennt zur Prüfung der Syno⸗ dalberichte die Komiteen, deren Mitglieder in folgender Liſte nach dem Namen des betreffenden Synodalkörpers bezeichnet ſind. Die Komitee⸗ glieder werden etwa am 1. Juni 1914 je ein Exemplar des betreffen⸗ den Synodalberichts ſowie einen Auskunftszettel nebſt Formular für den Bericht vom Sekretär erhalten. Die Berichte über das Ergebnis ſollten vor dem 1. Auguſt 1914 an den Präſes oder Sekretär der Synodal⸗ konferenz eingeſandt werden.