# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1912_S50 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 50 Verhandlungen der vierundzwanzigſten Verſammlung abweſend, ſo ſoll er von Zeit zu Zeit Berichte über ſeine Tätigkeit ein⸗ ſenden. Der Direktor ſoll an demſelben Orte wohnen wie die Kom⸗ miſſion oder wenigſtens in leicht erreichbarer Nähe. § 12. Die Kommiſſion iſt gehalten, den Rat des Direktors in allen wichtigen Fällen und Entſcheidungen einzuholen, es ſei denn, daß der Direktor abweſend iſt und die Sache keinen längeren Aufſchub leidet. überhaupt ſoll die Kommiſſion jeden Rat und Vorſchlag des Direktors in genaue, ſorgfältige Erwägung ziehen. Beſonders ſoll die Kom⸗ miſſion den Rat des Direktors hören und erwägen, wenn es ſich um die Gehalte der Miſſionare und Lehrer handelt. § 13. Die Kommiſſion hat für den leiblichen Unterhalt des Direk⸗ tors Sorge zu tragen. Sein Gehalt wird von der Synodalkonferenz ſelbſt feſtgeſetzt, und zwar in einer ſolchen Höhe, daß er ſeine oft großen Unkoſten auf ſeinen Reiſen aus ſeinem Gehalt ſelbſt decken kann. Seine eigentlichen Reiſekoſten (Fahrkarten, Schlafwagen) werden ihm aus der Miſſionskaſſe erſetzt. § 14. Der Direktor ſoll die Verſammlungen der Synodalkonferenz der Regel nach beſuchen und ihr einen kurzen Bericht über ſeine Arbeit erſtatten. § 15. Hat der Direktor Beſchwerden oder Klagen gegen einzelne Arbeiter in der Miſſion, ſo ſoll er nach erfolgloſer brüderlicher Er⸗ mahnung und Beſprechung ſie der Kommiſſion vorlegen. Hat er oder haben andere Miſſionsarbeiter Beſchwerden oder Anklagen gegen die Kommiſſion, ſo gehören dieſe — ebenfalls nach erfolgloſer brüderlicher Ermahnung und Beſprechung — vor das Forum der Synodalkonferenz. IV. Prüfungsberichte. 1. Folgende Komiteeberichte über Prüfung der verſchiedenen Syno⸗ dalberichte wurden verleſen und angenommen: Das unterzeichnete Komitee hat im Auftrage des Ehrw. Präſidiums den Bericht der Ehrw. Deutſchen Ev.⸗Luth. Diſtriktsſynode von Michigan für das Jahr 1908 gewiſſenhaft geprüft und nichts darin gefunden, was dem Worte Gottes und dem Bekenntniſſe der evangeliſch⸗ lutheriſchen Kirche zuwider wäre. Gegenſtand der Lehrverhandlungen: „Die heilige Taufe.“ G. Claus. Ph. Bohn. Das unterzeichnete Komitee hat im Auftrage des Ehrw. Präſidiums den Bericht der Ehrw. Ev.⸗Luth. Synode von Michigan u. a. St. für das Jahr 1911 gewiſſenhaft geprüft und nichts darin gefunden, was dem Worte Gottes und dem Bekenntniſſe der evangeliſch⸗lutheri⸗ ſchen Kirche zuwider wäre. Gegenſtand der Lehrverhandlungen: „Pro⸗ hibition im Lichte der Heiligen Schrift.“ A. Werfelmann. F. Treſſelt.