# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1912_S48 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 48 Verhandlungen der vierundzwanzigſten Verſammlung vierteljährlich, die für Negermiſſion eingelaufenen Gelder an den Kaſ⸗ ſierer der Negermiſſion einſenden. d. Die Kommiſſion wurde beauftragt, für die nächſte Verſamm⸗ lung der Synodalkonferenz einen detaillierten Bericht über die Ge⸗ hälter ſämtlicher Arbeiter in der Negermiſſion vorzulegen. III. Regulativ für den Miſſionsdirektor. Zwei Eingaben waren bezüglich eines Regulativs für den Miſ⸗ ſionsdirektor gemacht worden. Dieſe wurden einem Komitee zur Be⸗ richterſtattung überwieſen. Der Bericht dieſes Komitees wurde ange⸗ nommen, und die Empfehlungen desſelben wurden zu Beſchlüſſen erhoben. 1. Komiteebericht. An die Ehrw. Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. Geehrte Väter und Brüder! Ihr Komitee für das Regulativ für das Amt des Miſſionsdirek⸗ tors der Negermiſſion hat die beiden vorliegenden Regulative gehört, genau geprüft und miteinander verglichen und ſich auf ein Regulativ geeinigt, welches es der Konferenz zur Annahme empfiehlt. Das Komitee empfiehlt ferner, daß das Gehalt des Direktors in Anbetracht der großen Unkoſten, die er auf ſeinen Reiſen hat, auf $150.00 den Monat feſtgeſetzt werde. Im Namen und Auftrag des Komitees Fr. Wambsganß, Sekretär. 2. Regulativ für den Miſſionsdirektor der Negermiſſion der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz. § 1. Es iſt die Aufgabe des Miſſionsdirektors, ſeine ganze Zeit und Kraft in den Dienſt dieſer Miſſion zu ſtellen und ſie nach Kräften allſeitig nach außen und innen zu fördern. § 2. Er ſoll zu dem Zweck es ſich angelegen ſein laſſen, Ver⸗ ſtändnis, Intereſſe und Eifer für dieſe Miſſion in den Synoden und Gemeinden der Synodalkonferenz zu erwecken, zu erhalten und zu mehren. Er ſoll ſo viel als möglich die allgemeinen und die Diſtrikts⸗ ſynoden, größere Paſtoralkonferenzen uſw. beſuchen und dort die An⸗ gelegenheiten der Miſſion zur Sprache bringen und vertreten. Auch ſoll er in den einzelnen Gemeinden ſelbſt, ſoweit es ſeine Zeit erlaubt, und die Gemeinden es geſtatten, auf Miſſionsfeſten und dergleichen Gelegenheiten durch paſſende Vorträge das Intereſſe der Miſſion wahr⸗ nehmen. § 3. Er ſoll ſich ferner die Verbreitung unſerer Miſſionsblätter angelegen ſein laſſen und auch von Zeit zu Zeit paſſende Beiträge aus der Miſſion für ſie liefern.