# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1912_S17 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1912. 17 „c) die Lehre, daß der mit der Wahl unauflöslich verbundene Glaube an Chriſtum ganz oder teilweiſe hervorgebracht werde oder beruhe auf des Menſchen eigener Entſcheidung, Kraft oder Vermögen (vgl. Konkordienf., Art. 2, § 35. 44); „d) oder daß dieſer Glaube das Ergebnis ſei eines durch den Gnadenruf mitgeteilten und deshalb dem unwiedergebornen Menſchen innewohnenden oder angehörenden Vermögens oder Kraft, ſich für die Gnade zu beſtimmen. „6) Auf der andern Seite verwerfen wir: „a) die Lehre, daß Gott in der Gnadenwahl willkürlich oder un⸗ motiviert handle, indem er eine gewiſſe, willkürliche Anzahl irgend⸗ welcher Individuen bezeichne und auszähle und ſie zur Bekehrung und Rettung beſtimme, mit übergehung aller andern; „b) die Lehre, daß zwei verſchiedene Gnadenwillen in Gott ſind, einer, der in der Schrift in der allgemeinen Heilsordnung offenbart iſt, und einer, der davon verſchieden und uns unbekannt iſt, der nur die Auserwählten betrifft und dieſen eine innigere Liebe und kräftigere Berufung von Gott zubringt und eine größere Gnade als dem, der in ſeinem Unglauben und Verderben bleibt; „c) die Lehre, daß, wenn der Widerſtand, den Gott bei der Be⸗ kehrung von denen wegnimmt, die gerettet werden, von den andern, die endlich verloren gehen, nicht weggenommen wird, dies verſchiedene Reſultat ſeinen Grund in Gott habe und in einem verſchiedenen Heils⸗ willen bei ſeiner Wahl; „d) die Lehre, daß der Glaubende eine abſolute Gewißheit ſeiner Erwählung und Seligkeit haben kann und ſoll, ſtatt einer Glaubens⸗ gewißheit, geſchöpft aus Gottes Verheißung, verbunden mit Furcht und Zittern und mit der Möglichkeit des Abfalls, von dem er doch durch Gottes Gnade glaubt, daß er bei ihm nicht zur Wirklichkeit werden wird; „e) Summa, alle Anſichten und Lehren über die Erwählung, die direkt oder indirekt mit der Heilsordnung in Konflikt kommen und nicht allen eine völlige, und zwar eine gleich große Gelegenheit der Seligkeit geben wollen oder auf irgendeine Weiſe das Gotteswort beſchränken, welches ſagt, daß ‚Gott will, daß allen Menſchen geholfen werde und zur Erkenntnis der Wahrheit kommen', in welchem gnädigen und barmherzigen Willen bei Gott alle Wahl zum ewigen Leben ihren Urſprung hat. „Auf Grund obenſtehenden Abſchluſſes beantragen die Ver⸗ einigungskomiteen ihren betreffenden Synoden die Annahme folgenden „2) Vorſchlages: „Da unſere Bekenntnisſchriften feſtſtellen, es ſei genug zur ge⸗ ſunden Einigkeit der Kirche, daß man in der Lehre des Evangeliums und der Verwaltung der Sakramente übereinſtimme, und „da unſere vorherigen Komiteen durch Gottes Gnade, im ganzen genommen, Einigkeit in den Lehren von der Berufung, der Bekehrung