# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1912_S16 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 16 Verhandlungen der vierundzwanzigſten Verſammlung und der lutheriſchen Kirche über die Wahl der Kinder Gottes zur Selig⸗ keit enthält, ſo ſehen ſie es als unnötig zur kirchlichen Einigkeit an, neue und weitergehende Lehrſätze über dieſen Glaubensartikel auf⸗ zuſtellen. „3) Da jedoch in der Lehre von der Gnadenwahl bekanntlich zwei Lehrformen gebraucht worden ſind, die beide in der rechtgläubigen luthe⸗ riſchen Kirche Raum und Anerkennung gefunden haben, indem einige mit der Konkordienformel die Lehre von der Gnadenwahl die ganze Rettung der Auserwählten von der Berufung bis zur Verherrlichung umſpannen laſſen (Konkordienf., Sol. Decl., Art. 11, § 10—20) und eine Wahl „zur Seligkeit durch des Geiſtes Heiligmachung und den Glauben der Wahrheit‘ lehren, während andere, wie Pontoppidan, grade wie Gerhard, Scriver und andere anerkannte Lehrväter, die Wahl zunächſt beſtimmen als einen Beſchluß über die endliche Ver⸗ herrlichung, mit dem vom Heiligen Geiſte gewirkten Glauben und Be⸗ ſtändigkeit als deſſen notwendige Vorausſetzung, und lehren, daß ‚Gott alle die zum ewigen Leben beſtimmt hat, von denen er von Ewigkeit vorausgeſehen hat, daß ſie die angebotene Gnade annehmen, an Chri⸗ ſtum glauben und in dieſem Glauben bis ans Ende beſtändig bleiben werden‘, und da keine dieſer beiden Lehrformen, ſo dargeſtellt, der in Gottes Wort offenbarten Lehre irgend widerſpricht, ſondern die Heils⸗ ordnung, wie ſie ſonſt in Gottes Wort und in dem Bekenntnis der Kirche dargeſtellt iſt, zu ihrem vollen Rechte kommen laſſen, ſo finden wir, daß dies nicht kirchentrennend ſein und die Geiſteseinigkeit durch das Band des Friedens, die nach Gottes Willen unter uns herrſchen ſoll, nicht ſtören darf. „4) Da ferner während des Kirchenſtreits unter uns Ausdrücke und Worte vorgekommen ſind (mit Recht oder Unrecht den betreffenden Parteien zugeſchrieben), die der andern Partei ſo vorkommen, als ſeien ſie eine Verleugnung des Bekenntniſſes oder als führten ſie doch dazu, ſo haben wir uns geeinigt, alle Irrungen zu verwerfen, die da ver⸗ ſuchen, das Geheimnis der Gnadenwahl weiter zu erklären (Kon⸗ kordienf., Art. 11, § 39—44), ſei es auf ſynergiſtiſche oder calvini⸗ ſtiſche Weiſe, indem ſie entweder (auf der einen Seite) Gott ſeine Ehre, als dem einzigen Heiland, rauben, oder (auf der andern Seite) des Menſchen Verantwortlichkeitsgefühl gegenüber der Annahme oder Ver⸗ werfung der Gnade ſchwächen wollen. „5) Auf der einen Seite verwerfen wir: „a) die Lehre, daß nicht Gottes Barmherzigkeit und Chriſti aller⸗ heiligſtes Verdienſt allein die Urſachen unſerer Erwählung ſind, ſon⸗ dern daß auch in uns eine Urſache dazu vorhanden iſt, durch die Gott bewogen worden iſt, uns zum ewigen Leben zu erwählen; „b) die Lehre, daß Gott bei der Erwählung beſtimmt worden iſt oder Rückſicht genommen hat auf oder ſich gerichtet hat nach des Men⸗ ſchen gutem Verhalten oder irgend etwas, was der Menſch iſt, tut oder läßt ‚von ſich ſelbſt oder aus eigenen, natürlichen Kräften‘;