# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1912_S15 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1912. 15 den, welche Stellung wir zu einer ſolchen Vereinigung nach Gottes Wort und dem Bekenntnis der evangeliſch⸗lutheriſchen Kirche einzu⸗ nehmen haben. In eine Diskuſſion über die Vereinigungsſache der norwegiſchen Synoden, die ſchon laut der Beſtimmungen der Konſtitution in den Geſchäftskreis der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz gehört, einzutreten, wird die Synodalkonferenz noch beſonders veranlaßt durch das Er⸗ ſcheinen Prof. D. H. G. Stubs und Prof. D. Joh. Ylvisakers, die als Abgeordnete ihrer Synode der Verſammlung ihre Sache vortrugen und um brüderliche Beſprechung baten. Daher empfiehlt das unterzeichnete Komitee folgendes als Gegen⸗ ſtand und Gang der heutigen Verhandlung: 1. das ſogenannte „Opgjör“ oder die Vereinbarung vorzuleſen und in eine Beſprechung desſelben einzutreten; 2. im Anſchluß daran die teure norwegiſche Schweſterſynode durch eine Delegation und durch ein beſonders brüderliches Schreiben ebenſo herzlich wie dringend zu bitten, um des Bekenntniſſes willen a) in den Theſen 1—3 über die Gnadenwahl die Gleichſetzung der ſogenannten erſten und zweiten Lehrform auszuſcheiden, da nur die erſte die Wahrheit der Schrift und des Bekenntniſſes iſt, die zweite keinen Grund in Gottes Wort und in dem Bekenntnis der lutheriſchen Kirche und daher in der Kirche keine Berechtigung hat; b) in den Theſen eine Verwerfung des menſchlichen Verhaltens, beſonders auch des Unterlaſſens des ſogenannten mutwilligen Wider⸗ ſtrebens vermöge natürlicher oder Gnadenkräfte, als Erklärungsgrundes, warum Gott die einen vor den andern bekehrt und auserwählt hat, wie es von unſern Gegnern in der amerikaniſch⸗lutheriſchen Kirche ge⸗ lehrt wird, zu veranlaſſen, da die gegenwärtigen kirchlichen Zuſtände eine ſolche Antitheſe fordern; c) mit uns eine chriſtbrüderliche Beſprechung der früheren Theſen über die Berufung und Bekehrung und der gegenwärtigen über die Gnadenwahl nach Schrift und Bekenntnis in der Wahrheit und in der Liebe zu halten. (Gezeichnet.) Das Komitee. 2. Das „Opgjör“ in deutſcher überſetzung. „Betreffs der Lehre von der Gnadenwahl kam das Geſamt⸗ komitee überein, folgendem zuzuſtimmen: „1) Abſchluß. „1) Die Vereinigungskomiteen der Synode und der Forenede Kirke erkennen einſtimmig und ohne Vorbehalt an die Lehre von der Gnadenwahl, wie ſie dargeſtellt iſt im 11. Artikel der Konkordien⸗ formel (die ſogenannte erſte Lehrform) und in Pontoppidans ‚Sandhed til gudfrygtighed‘, Frage 548 (die ſogenannte zweite Lehrform). „2) Da beide konferierenden Körperſchaften erkennen, daß Art. 11 der Konkordienformel die reine und richtige Lehre des Wortes Gottes