# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1858_S352 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 352 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. oder mündlich beichtest, du müßtest denn durch die schriftliche Beichte dich dem Auge des Seelsorgers entziehen und dir die Schamröthe ersparen wollen, die man doch nicht in allen Fällen fliehen muß. Wol zu merken ist, daß die rechte Beichte keine Zustandsbeichte ist, sondern diejenige, welche Thatsünden bekennt. Hinter die Zustandsbeichte kann sich jeder Hochmuth verbergen; sie muß nicht sein, aber sie kann sehr leicht sein und ist sehr häufig eine Beichte der Heuchler und Gleißner. Ein rechtes Beichtkind wird zwar auch seine sündigen Zustände in die Beichte nehmen; sind dem Beichtvater aber einmal dieselben bekannt, so beichtet es in jeder Beichte die neuen Früchte und Werke der Finsterniß, welche aus den Zuständen hervorgekommen, und zwar recht genau, mit Namen und Umständen (!), so jedoch, daß andere Personen, welche an den Sünden Theil genommen haben, nicht unnützer Weise mit hinein ins Bekenntniß gezogen werden." So viel mein Dictat. Wenn Du mich nun fragst, ob all die verschiedenen Arten der Privatbeichte, so wie ich sie im Dictate zusammengestellt habe, in hiesiger Gemeinde auch wirklich gebraucht werden, so kann und darf ich, namentlich im Hinblick auf unsere Anstalten, nicht anders als bejahend antworten. Es kommen alle möglichen Arten von Beichte vor, werden ohne Aengstlichkeit auf die mannigfaltigste Weise geübt, und ich suche diese Mannigfaltigkeit so viel als möglich zu pflegen. Bei alledem aber darfst Du mich nicht mit sehr großen Augen ansehen, als hätte ich es in meinem Amte sehr weit gebracht. Es stehen mir ganz andere Ziele vor Augen, und ich wünschte, ich könnte meine Gemeinde weiter, als zu der Stufe führen, welche nöthig ist, um die mannigfaltigen Arten der allgemeinen und Privatbeichte zu üben. Wir halten dahier alle drei Wochen das Sakrament und voraus die Beichte, außerdem an jedem hohen Festtag, und noch sehr oft Privatkommunionen, an welche dann wol ganze Gesellschaften anschließen. Da kann es kommen, und kommt wirklich oft genug vor, daß jemand im Laufe des Jahres zwanzigmal und öfter zu Gottes Tisch geht. Es entsteht auf diese Weise ein Leben, welches sich in der Vorbereitung zum Genuß des heiligen Abendmahls und im Genusse verzehrt und keinen andern Wechsel mehr kennt, als Vorbereitung und Genuß. Wo nun das der Fall ist, verliert nicht die Absolution, aber die immer wiederkehrende Einzelbeichte den hohen Werth; was soll man denn wirklich alle 10 oder 14 Tage neu hervortretendes zu beichten haben? Sündigt man auch unablässig und in dem Maße, daß auch unsere besten Werke unvollkommen, unrein und verderbt sind, so wird doch ein erfahrner Christ nicht jede neue Sünde beichten, weil nicht immer eine von den oben gelehrten Beichtabsichten eintritt. Ist er seinem Pfarrer bekannt und kann ihm derselbe trauen, so ist gar nicht einmal abzusehen, wozu immer und abermal auch nur eine Beichtformel gesagt werden müßte. Ja es läßt sich denken und wird auch zuweilen vorkommen, daß einmal oder das anderemal ein Christ auch ohne Absolution zum Abendmahl geht. Wenn auch die augsburgische Confession die lutherische Kirchenordnung aufstellt, daß Niemand unverhört zu Gottes Tisch gehen solle, so ist damit doch nicht gemeint, daß die Reformatoren mit dieser pur menschlichen Ordnung die Gewissen hätten binden wollen; was kann denn einem Pfarrer daran liegen, z. B. einen Christen zu verhören, von welchem er voraus weiß, daß er den ganzen Rath Gottes zur Seligkeit sehr gut, am Ende besser, als mancher Pfarrer wisse? Da kann man doch nicht sagen, daß Beichte und Absolution mit dem Abendmahl unzertrennlich und zwar jedesmal verbunden sein müßte, zumal da im Sakrament des Altars selbst eine Absolution liegt. Für Menschen der bezeichneten Art kann die Kirchenordnung der augsburgischen Confession in diesem Falle nicht zwingend sein, sie können mit Erlaubniß ihres Pastors das Confiteor im allgemeinen Gottesdienste für ihre Beichte nehmen und mit den andern zu Gottes Tische gehen. Gerade dieser Zustand aber, da man in der Regel die besondere Beichte nicht bedarf, ist ein höherer und wünschenswertherer, als derjenige, da man an jedem Beichttage auf irgend eine Weise beichten muß (!). Denken wir uns eine Gemeinde, die sonntäglich zu Gottes Tische ginge, und zwar in allen ihren Gliedern, die es thäte und thun könnte, so würde das eben so gewiß den besten Zustand voraussetzen, als dadurch die jedesmalige Privatbeichte aller und jeder unmöglich gemacht würde. Der beste Zustand wäre also der, welcher denjenigen wenigstens theilweise aufheben würde, den wir für den höchsten erreichbaren, in den meisten Gemeinden aber gar nicht einmal erreichbaren erkennen müssen. So muß ich mir also den besten Zustand als Ziel nehmen, denjenigen aber, welcher in Neuendettelsau erreicht ist, in den meisten Gemeinden aber gar nicht erreicht werden kann, als einen Durchgangspunkt ansehen. Ich darf mich nicht zur Ruhe begeben, weil ich erreichte, was andere nicht erreichten. Du könntest mir freilich darauf antworten, ob es nur vor einem menschlichen Kirchenregimente zu verantworten sei, wenn ich nach einem Zustand strebe, der zwar wahrscheinlich auch bei uns niemals erreicht werden wird, aber sofern er erreicht würde, dem gewöhnlichen lutherischen Beichtwesen, weil darüber weit hinausschreitend, darum auch hindernd entgegentreten würde. Ich muß Dir aber gestehen, daß mir eine solche Frage als völlig unnütz vorkommt. Wäre nur erst das Leben da, welches höher wäre, als der reichliche Gebrauch der gegenwärtig bei uns bestehenden Beichtordnung, so würde sichs auch Existenz und Bahn erringen, und jedes wahrhaft christliche Kirchenregiment müßte alsdann nach dem Worte verfahren: „den Geist dämpfe nicht (!)."