# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1858_S348 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 348 Lutherisch⸗theologische Pfarrers⸗Bibliothek. von den zugelassenen und verbotenen Graden; von Copulation, Ehestand und Scheidung. Fast alles ist in deutscher Sprache geschrieben; mehreres, wie der Consensus repetitus, sowohl in lateinischer als deutscher Sprache. Es wird nicht leicht ein Prediger über irgend einen Fall in seinem Amte in Gewissensnoth kommen, über den er hier nicht gründlichen befriedigenden Unterricht fände. Das Werk umfaßt, Vorreden und Register ungerechnet, 1549 Folioseiten in sehr compressem Drucke. Ein drittes, weniger voluminöses, doch immer vollständiges casuistisches Werk von beträchtlichem Umfange ist folgendes: „Opus novum quaestionum practico-theologicarum. Francofurti 1676.“ fol. Der auf dem Titel nicht genannte Sammler dieses in lateinischer Sprache geschriebenen Werkes ist Dr. Johann Nicolaus Misler. Derselbe war zu Münzenberg in der Wetterau im Jahr 1614 geboren und starb als Professor primarius und Superintendent zu Gießen im Jahre 1683. Dieses Werk enthält ein vollständiges System der Casuistik und ist nach der Ordnung der Loci communes (Lehrartikel des christlichen Glaubens) geordnet. Es übertrifft daher an Vollständigkeit selbst die beiden vorgenannten Werke. Es gibt den Kern aller bis zu seinem Erscheinen herausgekommenen Casuistiken und in den dogmatischen Werken hin und wieder befindlichen casuistischen Beiträge. Wer alles Betreffende in strenger Ordnung und in Uebersichtlichkeit, kurz und bündig zusammen zu haben wünscht, findet in diesem Buch wohl unter allen Schriften dieser Classe die meiste Befriedigung. Es umfaßt außer den Vorreden und Registern 668 Folioseiten in schönem reinem Druck. Endlich nennen wir hier noch folgendes casuistisches, ebenfalls lateinisch geschriebenes Werk: „Tractatus de casibus conscientiae, elaboratus a Friderico Balduino. Wittenbergæ 1628.“ 4. Der Verfasser, Johann Gerhard's hochgeehrter Freund, wurde zu Dresden 1575 geboren, verwaltete ein Pastorat zu Freiberg, hierauf die Superintendentur zu Oelsnitz, wurde zuletzt Professor und Generalsuperintendent zu Wittenberg und starb im Jahr 1627. Sein „Tractatus“, ein opus posthumum (nach seinem Tode herausgekommenes Werk), unterscheidet sich von den bereits angeführten dadurch, daß es ein nach dem Inhalt und der Eigenthümlichkeit der Casuistik eigens geordnetes System derselben ist, welches der Verfasser selbstständig ausgearbeitet hat. Es zerfällt in vier Bücher. In dem ersten handelt er vom Gewissen und den Gewissensfällen überhaupt; im zweiten von den Handlungen des Menschen in Absicht auf Gott und die Religion; im dritten von den Handlungen des Menschen in Absicht auf sein Verhältniß zu den guten und bösen Engeln; im vierten in Absicht auf den Nächsten. Jedes Capitel ist nach den Gewissensfällen eingetheilt, die in Betreff des genannten Gegenstandes vorkommen können; eine kurze bestimmte Frage gibt, was fraglich ist, an, hierauf folgt die aus Gottes Wort gründlich erwiesene Entscheidung derselben und endlich die Lösung der dagegen gemachten oder voraussichtlichen Einwendungen. Das Buch zeichnet sich insonderheit dadurch aus, daß es keine Einmischung fremdartiger Excurse enthält und in lichtvoller Ordnung und fließen⸗