# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1858_S343 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Aus der Generalsynode. 343 an. Aber ungerecht ist er nicht, weil eben die Generalsynode durch ihre Lehre und Praxis, und also namentlich ihre leitenden Männer, die durch ihren Einfluß mit zur Gestaltung derselben beitragen, denselben zur Pflicht gemacht haben; und lieblos ist er nicht, weil uns als Lutheraner und Christen grade die Liebe die Verpflichtung auflegt, unsern Brüdern die Wahrheit zu sagen und sie auf das, was an ihrer Lehre oder ihrem Leben im Widerspruch mit Gottes klarem Worte steht, mit brüderlicher Treue aufmerksam zu machen. Dieser Liebespflicht werden wir auch in Zukunft nachzukommen suchen, weil sie in Gottes Wort geboten ist, obgleich wir Gefahr laufen, von Menschen schlechten Dank dafür zu ernten und als ungerecht und lieblos verschrieen zu werden. Wenn Dr. Reynolds zu seiner Rechtfertigung auf die Geschichte der lutherischen Kirche in der Folge hinweist, so scheint. uns das eine bedenkliche Sache. Wir meinen, ein Lutheraner sollte vor allen Dingen seine Rechtfertigung, den Beweis, daß er auf rechtem Wege ist, auf Gottes Wort gründen und nicht auf künftige Constellationen in der Kirchenpolitik; denn gesetzt den Fall, daß die Verhältnisse der Generalsynode eine günstige Wendung nehmen, so würde damit Hrn. Dr. Reynolds Stellung nicht gerechtfertigt werden, da Gott auch Böses zum Guten lenkt. Weiter behauptet Dr. Reynolds, daß ich den Artikel des Review, den ich in „Lehre und Wehre“ übersetzt und besprochen habe, nicht verstanden hätte. Er erklärt, daß in demselben durchaus nicht gesagt sei noch durch einen ehrenhaften Schluß daraus gefolgert werden könne, daß nach der Meinung des Verfassers die entschiedenen Lutheraner in der Generalsynode schweigen und ihre Ansichten nicht vertreten sollten, wie ich es dargestellt hätte. Wie kommt aber der Herr Doctor zu einer solchen Behauptung? Ehrlich und deutlich sagt der Artikel, daß strenge Lutheraner „nach den Forderungen der Grundlage der Generalsynode“ kein Recht hätten, zu andern Gliedern derselben, die in ihrer Lehre vom lutherischen Bekenntniß abweichen, zu sagen: „ihr seid keine Lutheraner,“ sondern ihre Pflicht sei es vielmehr, aus der Generalsynode auszutreten und sich an eine andere Synode anzuschließen oder selbst eine zu gründen (Seite 273. 274.) Danach will allerdings der Verfasser des betreffenden Aufsatzes den entschiedenen Lutheranern auf Grund der Lehrbasis der Generalsynode das Recht der freien Discussion insofern streitig machen, als er von ihnen verlangt, sie sollen nicht mit Entschiedenheit gegen den Irrthum zeugen und denselben verwerfen, was sie doch nach Gottes Wort müssen, sondern sich lieber „in Frieden trennen.“ Nun urtheile der Leser selbst, wer den Artikel im Review nicht verstanden hat, Dr. Reynolds oder ich. Es hat dem Herrn Doctor offenbar die Willigkeit gefehlt, die ehrlichen und klaren Worte seines „Collegen“ so zu nehmen wie sie lauten. Aber noch mehr. Ich soll auch den Ausdruck „Plattform der Generalsynode“ mißverstanden und dieselbe mit der „Definite Platform“ verwechselt haben. Das ist mir nicht eingefallen, Herr Doctor, sondern ich habe ihn ziemlich so verstanden wie sie ihn definiren, nämlich daß damit die Richtung