# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1908_S35 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1908. 35 es in ſich, wenn eine Gemeinde einen von einer andern Gemeinde rechtmäßig Gebannten aufnimmt. Ebenſo ſchließt es eine grobe Störung der glaubensbrüderlichen Gemeinſchaft in ſich, wenn eine Gemeinde ſich weigert, andern Gemeinden oder auch einzelnen Chriſten, die in bezug auf einen verhängten Bann Bedenken bekommen haben, Einblick in das Kirchenzuchtsverfahren zu ge⸗ währen. Ebenſo iſt es eine grobe Störung der glaubensbrüderlichen Gemeinſchaft, wenn eine Gemeinde einen falſchen Bann ver⸗ hängt und gar noch aufrecht erhalten will. — Man möchte hier einwerfen, daß dieſe Störung der glaubensbrüderlichen Gemein⸗ ſchaft ſich kaum vermeiden laſſe, da doch auch Chriſten oft ſchwer über einen Bann einig werden könnten. Darauf iſt zu ſagen: Chriſten, die nach Gottes Wort urteilen, können in jedem Fall über die Bannwürdig⸗ keit einer Perſon einig werden. Der HErr deutet nicht Zweifel an, ſondern drückt Gewißheit für die urteilenden und handelnden Chriſten aus, wenn er Matth. 18 ſagt: „Halte ihn als einen Heiden und Zöllner.“ Aber gibt es nicht manche Fälle, in denen es auch für ruhig urteilende Chriſten zweifelhaft bleibt, ob jemand aus Schwachheit oder aus Bosheit ſündigt? Allerdings. Solche Fälle kommen nicht ſelten vor. Aber die Chriſten ſind auch in bezug auf ſolche zweifelhaften Fälle einig, nämlich darin, daß in zweifelhaften Fällen nie ein Bann zu ver⸗ hängen ſei. Uneinigkeit im Urteil liegt — unter Vorausſetzung, daß man beiderſeits die chriſtliche Lehre vom Bann und von der Kirchenzucht kennt — fleiſchlicher Gemeinde⸗ oder Synodalpatriotismus zugrunde. Man ſchreibe nicht Gottes Wort die Schuld zu, als ob dieſes nicht auch für die kirchliche Praxis unſers Fußes Leuchte und ein klares Licht auf unſerm Wege ſei. — Eine grobe Störung ſchließt es ferner in ſich, wenn eine Gemeinde einer andern Gemeinde oder eine Synode einer andern Synode Glieder zu entziehen ſucht. Man berufe ſich nicht darauf, daß jede Gemeinde und jede Synode Sonderintereſſen habe. Darauf iſt zu ſagen: In der chriſtlichen Kirche gibt es keine Sonderintereſſen. Alle Chriſten und alle chriſtlichen Gemeinden bilden einen geiſtlichen Leib, und das Wohl und Wehe des einen Gliedes geht den ganzen Leib an. Alle Glieder des geiſtlichen Leibes haben nur ein Intereſſe, nämlich das Intereſſe, daß der Leib Chriſti erbaut werde. Alles Sonderintereſſe, das ſich nicht dieſem allgemeinen In⸗ tereſſe unterordnet, iſt fleiſchlicher Gemeinde⸗ und Synodalpatriotismus. Über das gemeinſame Intereſſe aller Glieder am Leibe Chriſti belehrt uns ſehr ausführlich der Apoſtel Paulus 1 Kor. 12, 12—27. — Das hat die Synodalkonferenz auch in die Beſtimmungen aufgenommen, die das Verhältnis der Synoden zueinander regeln ſollen. (Vgl. Synodal⸗ handbuch, S. 165.) — Ebenſo verſteht es ſich von ſelbſt, daß eine Stö⸗ rung der glaubensbrüderlichen Gemeinſchaft vorliegt, wenn eine Ge⸗ meine oder Synode jemand, der ſich an ſie wendet, als Bruder aufnimmt, wenn derſelbe das brüderliche Verhältnis zu