# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1908_S20 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 20 Verhandlungen der zweiundzwanzigſten Verſammlung Mitverwandten habe nichts für Untertanen anderer Herrſchaften, ſon⸗ dern nur über ſeine eigenen zu ſprechen. . . . Es ſtehet geſchrieben Gal. 6, 16: Soviel nach dieſer Regel einhergehen ꝛc., durch welchen Spruch niemand ausgeſchloſſen wird. Sind demnach alle, die nach der Lehre des Bekenntniſſes und der Apologie glauben und leben, nach ſolchem Glau⸗ ben und Lehre unſere Brüder, und geht uns ihre Gefahr ſo ſehr an als die unſrige. Wir können ſie auch als Glieder der wahren Kirche nicht verlaſſen, ſie mögen ſich zu uns fügen, wann ſie wollen, ſie mögen es in der Stille oder öffentlich tun, mögen unter uns oder in der Fremde leben. Das ſagen und bekennen wir. Drittens, wenn Chri⸗ ſtus Joh. 17 für alle, die an der Apoſtel Lehre glauben würden, betet, warum ſollen wir denn die, für welche Chriſtus gebetet hat, verlaſſen und nicht in acht nehmen? Viertens, da der HErr ſpricht: Die Pforten der Hölle werden die Kirche nicht überwältigen, und doch ſolche Pforten nicht ruhen, ſo folgt notwendig, daß die Lehre an keine gewiſſe Zeit, Ort oder Perſon gebunden ſei, ſondern ſtets währen und bleiben werde für alle die, welche entweder ſchon glauben oder noch künftig glauben wer⸗ den.“ (St. L. XVI, 1537 ff.) Aus den Verhandlungen. Die innere Einheit der Kirche iſt ein Glaubensartikel. Die Kirche iſt unſichtbar, da jeder einzelne bloß von ſich weiß, daß er durch den Glauben mit Gott verbunden iſt, und nur Gott alle die Seinen kennt. Die äußere Einheit dagegen gründet ſich auf das Bekenntnis. Obwohl der Glaube an Chriſtum, den Heiland, genug iſt zur inne⸗ ren Einheit der Kirche, ſo genügt doch das bloße Bekenntnis zu Chriſto nicht zur äußeren Verbindung, weil die Schrift fordert, daß wir an der ganzen Rede JEſu bleiben und allen Rat Gottes verkündigen ſollen. Wenn nun einer aus Schwachheit nicht alles bekennt, ſo ſprechen wir ihm darum den Glauben nicht ab; aber dieſe Schwachheit darf nicht zur Regel gemacht werden, gleichwie ein verkrüppelter Menſch immer noch ein Menſch iſt, aber doch nicht als Krüppel die Merkmale für eine richtige Definition vom normalen Menſchen geben kann. Es gilt, nichts zu Gottes Wort hinzutun, aber auch nichts davontun. Keine Lehre iſt ſozuſagen für vogelfrei erklärt. Es hat etwas Beſtechendes, wenn man ſagt: Bei der verſchieden⸗ artigen Veranlagung der Menſchen hat jede Kirchengemeinſchaft in ihrer eigentümlichen Lehrſtellung einen beſondern Beruf. Aber über die Lehr⸗ ſtellung der Kirche hat niemand zu beſtimmen als Gott in ſeinem Wort. Gott hat aber beſtimmt, daß ſeine Kirche nur ſein Wort lehren und bekennen ſoll. Darum haben allein ſolche Kirchengemeinſchaften, die Gottes Wort rein predigen, als Kirchengemeinſchaften eine Exiſtenz⸗ berechtigung. Falſchgläubige Kirchen aber verbinden ſich eben zu dem Zweck, ihre falſche Lehre zu treiben; darum ſind ſie als falſch⸗ gläubige Kirchen von Gott verbotene Exiſtenzen. Auch Luk. 9, 49, wo JEſus dem, der in ſeinem Namen Teufel austrieb, ohne ihm mit den