# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1906_S84 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 84 Konſtitution und Vereinbarungen der Synodalkonferenz. Jede Synode der Synodalkonferenz ſorgt dafür, daß ein Bericht ihrer jährlichen Verhandlungen an den Präſes der Konferenz rechtzeitig geſandt werde, und dieſer hat dafür zu ſorgen, daß für die nächſte Sitzung der Kon⸗ ferenz ein ſchriftlicher Bericht über die in den einzelnen Synoden verhan⸗ delten Gegenſtände für ſie vorliege, welcher Bericht auch zugleich auf etwaiges Bedenkliche aufmerkſam zu machen hat. (S.-C. V, 54.) Wenn der Sekretär der Synodalkonferenz die Komiteen zur Prüfung der Synodalberichte von ihrer Aufgabe benachrichtigt, ſoll es auch zugleich ſeine Aufgabe ſein, dafür zu ſorgen, daß ihnen die Berichte zugeſtellt werden. (S.-C. XII, 57.) Die Buchagenten der einzelnen Synoden der Synodalkonferenz ſollen aufgefordert werden, behufs Prüfung der Berichte der reſpektiven Synoden je ein Exemplar derſelben an die dazu vom Präſes ernannten Komiteen zu ſenden. (S.-C. XIII, 47.) In der öffentlichen Anzeige der Verſammlungen ſollen die jedesmal vor⸗ liegenden Gegenſtände der Lehrverhandlungen mit angegeben werden. (S.-C. IV, 31.) Die ſtehenden Regeln der Synodalkonferenz ſollen jedesmal auf der Innenſeite des Deckblattes der Berichte der Synodalkonferenz abgedruckt werden. (S.-C. XV, 79.) Jedem offiziellen Bericht über die Verhandlungen der Synodalkonferenz ſoll ein ſtatiſtiſcher Anhang über die zur Synodalkonferenz gehörigen Syno⸗ den, deren Gemeinden, Schulen, Anſtalten, Paſtoren ꝛc. beigegeben werden. (S.-C. XIII, 34.) Sowohl die Anzahl der Berichte, welche gedruckt werden ſoll, als auch die Bezahlung derſelben ſoll je nach dem Verhältnis der Zahl der Delegaten der einzelnen Synoden berechnet werden. (S.-C. II, 30.) Der Kaſſierer ſoll ſämtliche Rechnungen der Konferenz in ein Buch ein⸗ tragen. (S.-C. III, 53.) Es iſt der Wunſch der Konferenz, daß jeder Präſes der einzelnen Syno⸗ den, ſowohl was die Allgemeinen Synoden als auch deren Diſtrikte betrifft, die Berichte derſelben an die Präſides der andern Synoden einſende, damit alle erfahren, was in den Synoden vorgeht und verhandelt wird. (S.-C. V, 54.) Das Archiv der Synodalkonferenz ſoll in einem paſſenden Behälter in der Bibliothek der Concordia⸗Univerſität in St. Louis aufbewahrt werden. (S.-C. III, 53.) Einige leitende Grundſätze hinſichtlich der ſogenannten Oppoſitions⸗ gemeinden. § 1. Die Synodalkonferenz bittet und beſchwört alle betreffenden Paſtoren und Gemeinden, wohl zu bedenken, welch ein Greuel vor Gott und wie ärger⸗ lich vor der Kirche, ja, vor der Welt es ſei, daß ſich Paſtoren und Gemeinden, die ſich gegenſeitig bereits als rechtgläubig anerkannt haben, oder doch an⸗ erkennen ſollten, noch fort und fort untereinander beißen und freſſen. § 2. Die Synodalkonferenz warnt dabei vorerſt aufs ernſtlichſte vor ver⸗ frühten Einigungsverſuchen, die, wie die Erfahrung ſattſam ge⸗ lehrt hat, übel ärger machen; rät dagegen in ſolchen Fällen, wo noch eine