# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1847 06 15_S113 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Der Lutheraner. „Gottes Wort und Luthers Lehr' vergehet nun und nimmermehr.“ Lera Jahrgang 3. Herausgegeben von C. F. W. Walther. St. Louis, Mo., den 15. Juni 1847. No. 21. Bedingungen: Der Lutheraner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den Subſcriptionspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreiber, welche davon die Hälfte vorauszubezahlen und das Poſtgeld zu tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne Nummer für 5 Cents verkauft. Von der Pflicht, die Gemeinde⸗Ver⸗ ſammlungen zu beſuchen. Eine Anſprache, gehalten in einer Verſamm— lung der luiheriſchen Gemeinde in St. Louis, Mo., von C. F. W. W. Es iſt unter uns, geliebte Brüder in Chriſto, leider bei Vielen faſt zur Gewohnheit gewor— den, die Gemeindeverſammlungen auch ohne Noth zu verſäumen. Inſonderheit mache ich die Erfahrung, daß viele, die ſich erſt ſpäter an unſere Gemeinde angeſchloſſen haben, wohl fleißig zur Kirche kommen, die Gemeindever— ſammlungen aber faſt ganz unbeſucht laſſen. Da dies Viele thun, welche ſonſt ſich eines chriſtlichen Wandels befleißigen, ſo ſcheint es offenbar zu ſein, daß an dieſer Verſäumniß nicht Böswilligkeit und Verachtung der kirch— lichen Ordnung Schuld ſei, ſondern Irrthum und Nichtkenntniß deſſen, was eine ſolche Handlungsweiſe tadelnswerth und ſündlich macht. Da es nun meine Pflicht iſt, als Seelſorger dieſer Gemeinde, darüber zu wachen, daß nichts Sündliches und Verderbliches einreiße, und gar zur Gewohnheit werde; da es nach Gottes Wort mein Beruf und mein Amt erfor— dert, daß ich, wie St. Paulus 2 Tim. 4. ſchreibt, „das Wortpredige, anhalte, es ſei zu rechter Zeit oder zur Unzeit; ſtrafe, drohe, ermahne mit aller Geduld und Lehre,“ ſo eile ich, dem ein— dringenden Feinde mit Gottes Wort zu be— gegnen. Ehe ich aber dies thue, erkläre ich im Vor— aus: Es wird ſich zwar daraus ergeben, daß es durchaus ſündlich und verwerflich iſt, ſich einer ſolchen Verſäumniß ſchuldig zu machen; damit will ich aber keineswegs diejenigen be— ſchämen, welche bisher ſich derſelben ſchuldig gemacht haben, denn ſie haben es, ich wieder⸗ hole es, wie ich nach der Liebe vorausſetzen muß, bisher wohl nur darum gethan, weil ſie die Beſchaffenheit der Sache nicht recht einge— ſehen und von einer irrigen Betrachtung der— ſelben geleitet worden ſind. Ich will nicht ver— wunden, ſondern heilen; ich will nicht ſolche, die ich für Unchriſten hielte, mit Geſetzesdonner ſchrecken, ſondern diejenigen, denen ich die Willigkeit, Gott in allen Dingen gehorchen zu wollen, zutraue, zur Klarheit bringen, daß es ſich bei Gemeindeverſammlungen und deren Beſuchung nicht um eine Sache handle, die in menſchlicher Willkür ſteht, ſondern die auf Gottes Gebot und Ordnung ruht. So höret denn meine Gründe, und dann ur⸗ theilet ſelbſt. Es iſt eine heilige Pflicht eines jeden ſtimmfähigen Gemeindegliedes, die Gemeindeverſammlungen nicht ohne Noth zu verſäumen, und zwar: 1. weil, wenn ſie jeder verſäu⸗ men wollte, dadurch der Gemeinde der Untergang bereitet werden würde. Chriſtus ſpricht: „Alles, was ihr wollet, daß euch die Leute thun ſollen, das thut ihr ihnen; das iſt das Geſetz und die Propheten. So oft daher ein Chriſt etwas thut, ſo legt er zur Prüfung dieſen Maaßſtab an ſeine Hand⸗ lungen. Er fragt ſich, wie wünſcheſt du, daß in dieſem Falle andere handeln möchten? und darnach richtet er ſich ſelbſt. Er fragt ſich daher auch nothwendig, was würde daraus ent— ſtehen, wenn jeder ſo verfahren wollte, wie du? Sieht er nun, daß dadurch Unheil entſtehen würde, ſo ſteht er davon ab. Die Gemeindeverſammlungen ſind aber be— ſonders unter unſeren gegenwärtigen Verhält— niſſen zum Beſtehen unſerer Gemeinde uner— läßlich nothwendig. Wir haben kein Conſiſto— rium und keine Local-Kirchen-Inſpection, und ich muß hinzuſetzen, Gott ſei Dank! daß wir ſolche vormundſchaftliche Gewalten nicht haben, die für uns alles beſorgen, während wir ſchla— fen könnten. Alles, was zur Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten, zur Einrichtung äu— ßerlicher Ordnungen, zur Controlirung der Ein— nahmen und Ausgaben, zur Almoſenpflege, zur Handhabung der Kirchenzucht und zur Aus— übung eines Kirchengerichts in Sachen der Lehre und des Lebens gehört, das liegt in un— ſeren Händen und darum auch auf unſrem Ge— wiſſen. Was ſollte nun aus unſerer Gemeinde werden, wenn wir keine Verſammlungen hiel— ten, in welchen alles dieſes vorgenommen und beſorgt wird? Wie kann es ordentlich herge— hen im Hauſe Gottes, wenn wir uns über die nöthigen Ordnungen nach unſeren Verhältniſ⸗ ſen nicht beſprechen und vereinigen? Wie kann jedem ſeine Pflicht zur Beiſteuer auferlegt und dieſe Beiträge zur Erhaltung des Predigt— und Schulamtes, der Gebäulichkeiten, kirchli⸗ chen Geräthſchaften und zur Deckung vieler anderer Bedürfniſſe recht vertheilt und darüber die gehörige Aufſicht gehalten werden, wenn wir uns hierzu nicht von Zeit zu Zeit verſam⸗ meln? Wie können unſere Armen nach Kräf⸗ ten unterſtützt, ihre Noth zur Kenntniß aller gebracht und für ſie im Sinne aller gehandelt werden, wenn etwa nur einer Perſon alles an-⸗ vertraut und ihrer Einſicht und ihrem guten Willen alles überlaſſen werden ſollte? Wer kann dann noch wiſſen, wer zur Gemeinde ge— hört oder nicht? Wer, welche Feſte gefeiert und zu welcher Zeit und in welcher Ordnung unſere öffentlichen Gottesdienſte abgehalten werden ſollen? Wo haben wir dann eine Ge⸗ legenheit, den dritten Grad der Ermahnung und Beſtrafung vorzunehmen? Chriſtus ſpricht Matth. 18.: „Sündiget dein Bruder an dir — ſo ſtrafe ihn — hört er dich nicht, ſo nimm noch einen oder zween zu dir — hört er die nicht, ſo ſage es der Gemeine. Höret er die Gemeine nicht, ſo halte ihn als einen Heiden und Zöll— ner.“ Wo iſt nun unſere Gemeinde zu finden, ſo oft jemand nach dieſem Befehle Chriſti ge— hen will, wenn wir keine Verſammlung halten? Wo iſt dann das höchſte Kirchengericht, bei welchem der Unſchuldige ſein Recht finden und der Schuldige, wie St. Paulus ſagt 2 Cor. 2., „von vielen geſtraft“ werden kann? Wo iſt dann die Kirche, die nach Gottes Wort erſt richten, und dann, wo nöthig, den hartnäckigen Sünder in den Bann thun, ihn für einen Hei⸗ den oder Zöllner erklären und das faule Glied von ihrem Körper abſchneiden kann, damit es nicht den ganzen Leib anſtecke? Wo iſt dann die Kirche zu finden, wenn der Prediger die Seelen durch falſche Lehre zu verführen an— fängt und die Kirche dann über das Wichtigſte urtheilen ſoll, nämlich ob das Evangelium Chriſti recht gelehrt, oder verfälſcht und ver— kehrt werde? Wo iſt ferner die Kirche, wenn der reine Lehrer verdächtigt wird, als ſei er ein falſcher Prophet, ein Ketzer, und wenn er nun an das Gericht der ganzen Heerde appel— lirt? Es iſt kein Zweifel, unſere Gemeinde muß früher oder ſpäter zuſammenfallen, alles muß darin in die höchſte Verwirrung gerathen, die nöthigſten Angelegenheiten derſelben müſſen unverrichtet liegen bleiben, das Ganze muß ein unordentlich durcheinander geworfener Haufe werden, der ganz die wahre Geſtalt einer apoſtoliſchen Gemeinde verloren hat, wenn nicht alle einzelne Glieder an der Gemeindere— gierung und Verwaltung Theil nehmen, wenn nehmlich keine Gemeindeverſammlungen mehr