# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1906_S38 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 38 Verhandlungen der einundzwanzigſten Verſammlung wir an dieſem Verfahren feſthalten, dann wird man durch Gottes Gnade bald über zweifelhafte Fälle einig werden. Es kann nun freilich auch vorkommen, daß eine Gemeinde der Kirche nicht beweiſen kann, daß ſie den Bann mit Recht verhängt hat. Tritt dieſer Zuſtand der Dinge ein, ſo hat die Gemeinde den Bann fallen zu laſſen und darf nicht ſagen, dies ſei gegen ihr Gewiſſen. Es mag ja ſein, daß ſie bei der Ausſchließung ganz recht gehandelt hat; aber wenn die Rechtmäßigkeit des Bannes in Frage kommt und von der Ge⸗ meinde nicht erwieſen werden kann, ſo muß ſie den Bann aus Rückſicht auf die Gewiſſen fallen laſſen. Aber wenn allezeit nach den oben an⸗ geführten drei Regeln verfahren wird, werden in der Praxis ſehr, ſehr wenige Fälle eintreten, wo das Gewiſſen der Gemeinde und das Gewiſſen der Unterſuchenden differiert. Aber ſelbſt wenn dieſer Fall einträte, ſoll doch die Gemeinde ſich beruhigen und dem Gewiſſen der andern nachgeben. Wir finden eine ſolche Ausgleichung der Pflichten auch bei dem HErrn JEſu. Er wußte ganz genau, daß Judas ſich das Sakrament zum Gerichte genießen werde, und warnte ihn auch davor; aber er hat Judas dennoch zum Sakramente zugelaſſen, weil die Sache in dem Kreiſe der Jünger noch nicht erweisbar war. Die bannende Gemeinde handelt nicht nur für ſich, ſondern auch für die ganze Kirche, iſt aber deshalb auch verpflichtet, ihr Bannverfahren der Kirche nötigenfalls als richtig zu beweiſen. Schlußwort des Referenten. Wir wollen noch kurz zuſammenfaſſen, wie die Synoden nach dem Worte des Apoſtels miteinander verkehren ſollen. Es iſt ſchon geſagt worden, daß die Synoden nicht wie Staaten im Verhältniſſe der Politik oder der Diplomatie zueinander ſtehen. Das iſt wohl zu beachten. Politik und Diplomatie entſtehen nicht im Verkehre einzelner Perſonen, ſondern im Verkehre von Körperſchaften durch ihre Vertreter. Das Hauptmoment des Verkehrs der Staaten untereinander iſt das, was Bismarck nach dem franzöſiſchen Philoſophen Rouſſeau den „geſunden Egoismus“ nannte. Für rein menſchliche Verhältniſſe liegt eine gewiſſe Wahrheit darin, aber es bleibt eben doch immer Egoismus, und der gehört nach den Worten Pauli nicht in den Verkehr der Chriſten unter⸗ einander, auch nicht in den Verkehr der Synoden miteinander. Chriſten und chriſtliche Körperſchaften ſollen vielmehr im Sinne des Wortes mit⸗ einander verkehren, daß ein jeder nicht ſehen ſoll auf das Seine, ſondern auf das, was des andern iſt. Das ergibt ſich immer wieder aus der Ermahnung zur Demut, Sanftmut, Geduld, zum gegenſeitigen Ver⸗ tragen. Der ökumeniſche Sinn, der für die Kirche im großen und ganzen ſorgt und im Auge behält, daß ſie der eine Leib unſers HErrn JEſu iſt, an dem wir alle gemeinſchaftlich bauen, wie die verſchiedenen Glieder eines Leibes in ihren Funktionen für die Wohlfahrt des ganzen Leibes zuſammenwirken — dieſer Sinn muß im Verkehr der Synoden untereinander, im Handeln der Synoden miteinander herrſchen, und