# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1906_S36 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 36 Verhandlungen der einundzwanzigſten Verſammlung dieſe Verbindung innerhalb der Synodalkonferenz durch das Band des Friedens nicht erhalten wollten! Deshalb ſollen wir alle dahin wirken und dafür ſtreiten, daß wir in jedem Falle als Brüder gegeneinander handeln. Wo wir es verfehlt haben, wollen wir es bekennen. Wenn ein offenbarer Verſtoß gegen dieſen Grundſatz vor⸗ liegt, ſo liegt er zwiſchen uns, bis er fortgeräumt iſt. Ja, wir ſollen einander nicht bloß mit Worten lieben, ſondern das Han⸗ deln muß auch ganz und gar dieſen Worten entſprechen. Hierher ge⸗ hört ſicherlich der Spruch: „Ein jeglicher ſehe nicht auf das Seine, ſondern auf das, das des andern iſt.“ Wenn es ſich um eine Gemeinde handelt, die mit einer andern Synode in Verbindung geſtanden hat, und die andere Synode hat mit zu handeln, ſo darf die hinzu⸗ gerufene Synode nur ein Ziel haben: die Gemeinde bei ihrer Synode zu erhalten. Ein Miſſourier ſorge dafür, daß die Gemeinden, die bei Wisconſin ſind, bei Wisconſin bleiben! Ebenſo ein Wisconſiner ſorge dafür, daß die Gemeinden, die bei Miſſouri ſind, bei Miſſouri bleiben! Ebenſo in allen andern Fällen. Nur wenn wir ſo geſinnt ſind und ſo handeln, dann halten wir uns umſchlungen durch das Band des Friedens und handeln der brüderlichen Liebe gemäß. In dieſem Sinne gibt es keine Sonderintereſſen. Keiner unter uns hat dafür zu ſorgen, daß möglichſt viele Gemeinden zu ſeiner Synode kom⸗ men, wenn auch auf Koſten einer andern Synode, ſondern jeder hat dafür zu ſorgen, daß die Gemeinden, die zu einer Schweſterſynode gehören, auch bei der Schweſter⸗ ſynode bleiben. Wenn wir durch Gottes Gnade dies im Auge behalten, dann gibt es gar keine ſogenannten Kolliſionsfälle. Daß wir zuzeiten eine, zwei, drei Klagen an Hand haben, kommt lediglich daher, daß wir dies außer Augen geſetzt haben. Wenn nun eine Gemeinde einer der verbundenen Synoden ſich an eine der andern Synoden wendet, ſoll man die andere Synode nicht nur berufsmäßig loben, ſondern es ſoll das ehrliche Bemühen ſein, die Ge⸗ meinde dort zu erhalten, wo ſie von Rechts wegen hingehört; und wenn man ſchließlich durch eigenartige Verhältniſſe in der betreffenden Ge⸗ meinde genötigt wird, ſie mit Bewilligung der andern Synode aufzu⸗ nehmen, ſoll man die Gemeinde fühlen laſſen, daß man ſie nur mit wehen Gefühlen aufnehme, und daß es das Richtige wäre, die Gemeinde bliebe in der Synode, zu der ſie gehört hat. Das gebietet die brüder⸗ liche Liebe auch ſchon deshalb, weil jede Synode die Ausgaben ihres Haushaltes nach der Zahl und Größe ihrer Gemeinden und Felder berechnet; wenn dann eine Gemeinde aus einer ſolchen Synode aus⸗ tritt, wird dadurch die Laſt der andern Gemeinden erſchwert. Es muß hier auch noch auf den Mißſtand hingewieſen werden, daß in vorkommenden Streitigkeiten die Sachen oft ſo ſehr lange hin⸗ gezogen werden, bis zu ſechs und ſieben Jahre lang, ehe es zum Aus⸗ trag kommt. Wir ſollten uns allen Ernſtes befleißigen, ſolche Diffe⸗ renzen ſo ſchnell als möglich zu beſeitigen. Denn je länger ſich ſolche