# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1906_S35 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1906. 35 meinden den betreffenden Synoden erhalten. Das iſt richtig und heißt im Geiſte des Friedens miteinander verkehren. Ferner: Die Beamten der Synode müſſen manchmal in Kolli⸗ ſionsfällen handeln. Zum Beiſpiel, es meldet ſich ein Paſtor oder auch eine Gemeinde zum Eintritt in eine Synode und ſagt: Unſere Synode hat mit uns gehandelt und hat uns unrecht getan; wir haben infolge⸗ deſſen das Zutrauen zu unſerer Synode verloren. Es mag ſogar der Fall eintreten, daß man nach näherer Prüfung ſieht, die Synode oder deren Beamte haben es wirklich verſehen. Wie iſt da zu handeln, da⸗ mit das Band des Friedens uns fernerhin umſchlinge? Da tun wir das, was wir unter uns vereinbart und bisher feſtgehalten haben: wir verweiſen die Leute mit ihren Beſchwerden an ihre eigene Synode und ſagen: Das geht mich rein gar nichts an; du biſt es deinen Brüdern ſchuldig, daß du, wenn du eine Klage gegen ſie haſt, dieſe ihnen ſelbſt vorträgſt. Wenn er ſagt: „Ich habe das Vertrauen verloren“, ſo ſoll man ihm ſagen: Jetzt verleumdeſt du deine Brüder; denn das heißt: Ich kann da keine Gerechtigkeit mehr finden. Selbſt alſo in dem Falle, daß man überzeugt iſt, es iſt nicht recht gehandelt worden, ſoll der Klage⸗ ſteller an ſeine Synode verwieſen werden. Wir müſſen ſtreng feſthalten an dieſem Grundſatze der Synodalkonferenz, daß ſich keine Sy⸗ node der Synodalkonferenz irgendwie abgibt mit einem Falle, der nicht in der betreffenden Synode bereits erledigt iſt. Und ſelbſt wenn wir das auch nicht ſtipuliert haben, es ergibt ſich ganz von ſelbſt aus den Verhältniſſen, in denen wir ſtehen. Selbſt in einem ſolchen Falle, wo eine Schweſterſynode mit dem Falle fertig war, bis in die letzte Inſtanz, und man wohl äußerlich berechtigt wäre, ſich der Sache anzunehmen und eine gemeinſchaftliche Unterſuchung von beiden Synoden zu beantragen, ſollte man doch wieder nicht eingreifen, wenn der Kläger behauptet, neues Material für ſeine Sache zu haben, das ſeiner Synode noch nicht vorgelegen habe. Mit dieſem neuen Material ſollte man ihn an ſeine eigene Synode verweiſen. Wenn bei uns jemand über eine andere mit uns im Glauben ver⸗ bundene Synode übel redet, ſollen wir anfangen, die betreffende andere Synode zu loben. Dazu haben wir Recht und Pflicht, denn ſie hat eine Lehre durch und durch von Gottes Wort beſtimmt und ebenſolche Praxis. Wenn da ſich auch einmal Gebrechen zeigen, ſind es Gebrechen, wie ſie jedem rechtſchaffenen Chriſten und jeder rechtſchaffenen Kirchengemein⸗ ſchaft ankleben. Es iſt eine Verleugnung des brüderlichen Verhältniſſes und involviert einen Friedensbruch, wenn man nicht einer Anklage gegen⸗ über ſich der Schweſterſynode annimmt und ſie herausſtreicht. Das größte äußerliche Gut, das die Kirche unſerer Zeit in der ganzen Welt hat, iſt dieſe Verbindung, die wir Synodalkonferenz nen⸗ nen; denn es iſt jetzt die einzige große Verbindung in der ganzen Welt, in welcher es ſo ſteht, wie es in der Kirche Gottes ſtehen ſoll, nämlich daß Gottes Wort das Beſtimmende iſt für Lehre und Leben. Was für eine Vergeudung eines Segens Gottes wäre es nun, wenn wir