# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1906_S34 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 34 Verhandlungen der einundzwanzigſten Verſammlung phen unſerer ſogenannten leitenden Grundſätze: „Die Synodalkonferenz bittet und beſchwört alle betreffenden Paſtoren und Gemeinden, wohl zu bedenken, welch ein Greuel vor Gott und wie ärgerlich vor der Kirche, ja vor der Welt es ſei, daß ſich Paſtoren und Gemeinden, die ſich gegen⸗ ſeitig bereits als rechtgläubig anerkannt haben, oder doch anerkennen ſollten, noch fort und fort untereinander beißen und freſſen.“ Ferner wird die Möglichkeit angenommen, daß innerhalb der Synodalkonferenz Paſtoren und Glieder einer Synode ohne friedliche Entlaſſung in eine andere Synode der Synodalkonferenz aufgenommen werden. Dies verwirft die Synodalkonferenz ganz entſchieden, und zwar ſelbſt in dem Falle, daß die Entlaſſung mit Unrecht verweigert worden zu ſein ſcheint. Das haben wir immer und immer wieder ver⸗ handelt und betont: Es liegt eo ipso ein gefährlicher Friedensbruch vor, wenn z. B. die Wisconſinſynode gegen einen Paſtor etwas hat, wenn ſie erklärt: Gegen den liegt etwas vor, und jemand in der Miſ⸗ ſouriſynode, ohne ſich zu kümmern um das Urteil der Beamten der Wisconſinſynode, wollte ihn einführen. Das iſt eo ipso ein Friedens⸗ bruch. Und ſelbſt wenn man ſagen kann: Ich habe die Sache ange⸗ ſehen und erkenne, die Wisconſinſynode hat ganz ungerechterweiſe ihn für unberufbar erklärt — ſelbſt in dieſem Falle ſoll man ſeine Hand davon laſſen und den Betreffenden mit ſeiner Klage an die eigene Synode weiſen. Alſo das gehört, nach den Erfahrungen, die wir gemacht haben, zum Friedenhalten innerhalb der Synodalkonferenz. Es liegt auch auf der Hand, daß nie ein Paſtor oder eine Gemeinde in eine andere Synode aufgenommen werden ſollte, es ſei denn auf Grund eines guten Entlaſſungszeugniſſes. Wenn wir dieſen Punkt nicht be⸗ achten, kann der Friede nicht erhalten bleiben. Es iſt tatſächlich jedes⸗ mal ein Aufgeben der glaubensbrüderlichen Gemeinſchaft, wenn ein Paſtor in der Miſſouriſynode eingeführt werden ſoll, gegen den die Wisconſinſynode einen Proteſt erhebt, und man kümmert ſich gar nicht um den Proteſt. Ferner wird die Möglichkeit angenommen, daß eine Synode der andern Gemeinden und Predigtplätze entziehen will. Das verurteilt die Synodalkonferenz ganz entſchieden und gibt für dieſe Fälle ſehr ausführliche Vorſchriften. Man denke an die Verhandlungen in Mil⸗ waukee vor achtzehn Jahren (1888)! Da haben wir ganz ausführlich dieſen Punkt behandelt und haben dies miteinander vereinbart und ſchriftlich fixiert, daß die Synodalkonferenz es verwirft, wenn eine Synode der andern Synode auch nur einen Predigtplatz entziehen will. Vorher hatten wir ſchon das in unſern Vereinbarungen: Es darf keine Synode der andern Synode Gemeinden entziehen, die gliedlich ange⸗ ſchloſſen ſind. Aber nun kam es hin und wieder vor, daß Meinungs⸗ verſchiedenheiten entſtanden in bezug auf Predigtplätze und auf Ge⸗ meinden, die ſich noch nicht angeſchloſſen hatten. Da haben wir dies vereinbart: Wir wollen auch Predigtplätze und nicht angeſchloſſene Ge⸗