# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1904_S41 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1904. 41 Weſen der Loge erkennt. Wenn wir ganz von der Ewigkeit abſehen, ſo müſſen wir ſagen und haben wir geſagt, daß Logenlehre und Chriſti Lehre einander ſo ſchroff gegenüberſtehen, wie ſich zwei Lehren nur gegenüberſtehen können, daß die eine ſich direct gegen die andere wendet und nichts von der andern ſtehen läßt. Chriſtus ſagt: „Ohne mich könnt ihr nichts thun“, und die Loge will alles ausrichten ohne den HErrn Chriſtus, will Liebe, Brüderlich⸗ keit, Treue, Wahrhaftigkeit, Freude, Friede, Glückſeligkeit ſchaffen — alles ohne Chriſtum. Wohl iſt es eine gemeine Rede vieler Logenleute, ſie hätten, als ſie zur Loge gingen, weder ihren Glauben abgeſchworen, noch hätten ſie ihren Glauben verloren. Sie ſeien noch ebenſo gute Chriſten wie vorher, hätten noch ihren alten Glauben, den ſie ſchon als Kinder gehabt hätten, und den könne ihnen niemand nehmen. So vertheidigen ſich dieſe Leute. Thatſache iſt aber, daß ein Anſchluß an eine Loge oder an irgend eine Geſellſchaft eine Zuſtimmung zu den Grundſätzen derſelben involvirt. Jeder Logenbruder, und wenn er hundertmal ſagt, es ſei nicht ſo, iſt von dem Moment ſeines Anſchluſſes an Mitbekenner des Logenbekenntniſſes, Mitarbeiter an dem Werk der Logen, die nicht mit Chriſto und für Chriſtum, ſondern wider ihn ſind. Wenn wir an die Zulaſſung des Judas zum heiligen Abendmahl durch den HErrn Chriſtum denken, ſo könnte dies in einem Falle Anwendung finden, der vielleicht einmal vorkommen könnte, aber ſelten vorkommen wird. Ein Mitglied einer lutheriſchen Gemeinde hat ſich bei einer Loge zur Aufnahme gemeldet, die nöthige Anzahlung auch bereits gemacht, aber die Aufnahme iſt noch nicht vollzogen. In der Gemeinde iſt auch noch nichts davon be⸗ kannt, aber der betreffende Mann hat dem Paſtor alles offen geſagt. Nun will der Mann zum Sacrament gehen. Die eigentliche Aufnahme und damit die öffentliche Gemeinſchaft mit einer widerchriſtlichen Vereinigung iſt noch nicht vollzogen. Der Wille, ſich aufnehmen zu laſſen, iſt da, aber dieſer Wille kann ja, ſo Gott Gnade gibt, noch gebrochen und gehindert werden. Da mag der Paſtor nach vorhergethaner eindringlicher und ernſter Vermahnung, Fürbitte und Gebet den betreffenden Mann wohl zum Sacrament laſſen, wenn dieſer ihn darum angeht. Wenn der Mann aber bereits feſtes Glied der Loge iſt, auch wenn dies innerhalb der Gemeinde niemandem als dem Paſtor und dem betreffenden Manne bekannt iſt, kann die Zulaſſung des Judas zum Sacrament keine Anwendung finden, eine Zulaſſung mit Be⸗ rufung darauf iſt nicht begründet. Von ſolchen Fällen reden wir hier. Aus Matth. 7, 6. haben wir gelernt, daß wir das Heiligthum nicht den Hunden geben und unſere Perlen nicht vor die Säue werfen ſollen, das heißt, wir ſollen den Troſt des Evangeliums, die Vergebung der Sünden, denen nicht zuſprechen und zu Theil werden laſſen, die mit Lehre und Leben die theuren Lehren des Evangeliums verderben. Eine Lehre wird dadurch verdorben, daß man etwas hinzuthut oder etwas davonthut, etwas entſtellt oder dawiderſetzt. Daß die Loge die Lehre des Evangeliums verdirbt, braucht