# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1904_S40 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 40 Verhandlungen der zwanzigſten Verſammlung Ritual ꝛc. betreffen immer nur einzelne, weniger weſentliche Punkte. Wenn daher jemand behaupten wollte, die Loge lehre das nicht, was in ihren eigenen Publicationen ſteht, ſo müßte er den Beweis für ſeine Behauptung ſchwarz auf weiß erbringen. Bei der praktiſchen Behandlung der Sache wird vielfach dadurch gefehlt, daß man die betreffenden Logenglieder angreift und ſagt: Das iſt das Weſen der Loge. Viel klüger iſt es, den Einzelnen zu fragen: Was thut eure Loge? Was iſt ſie für ein Ding? Aus ſeinen eigenen Ausſagen können wir ihm dann beweiſen, daß die Loge eine moraliſche Erziehungsanſtalt ſein will. So offenbaren die Leute es ſelbſt; aber wenn man es ihnen vorher ſagt, leugnen ſie es ab. Durch Beſchluß bekannte ſich hierauf die Synodalconferenz zur zweiten Theſe und zu den Ausführungen des Referenten, wie ſie oben mitgetheilt ſind. III. Die Beantwortung der aufgeſtellten Frage. Nachdem wir im Vorhergehenden die Abendmahlsgemeinſchaft nach der heiligen Schrift und das Logenweſen nach ſeinen eigenen Auslaſſungen kennen gelernt, auch auf Grund der heiligen Schrift ein Urtheil über das letztere ge⸗ fällt haben, kann die Beantwortung der Frage: „Darf ein rechtgläubiger lutheriſcher Paſtor einem Logenmitglied das heilige Abendmahl reichen oder muß er es ihm verweigern?" nicht mehr ſchwer fallen. Wir gehen noch einmal die im erſten Theil unſerer Abhandlungen vor⸗ genommenen Schriftſtellen durch und ſehen an Hand der über das Logen⸗ weſen feſtgeſtellten Facta, ob dieſe Schriftſtellen eine Zulaſſung erlauben, verbieten oder unentſchieden laſſen. Wir erinnern daran, daß wir zu Anfang geſagt haben, daß wir von ſolchen Fällen reden, wo in einer wohlorganiſirten Gemeinde ein Glied als Logenbruder offenbar wird, oder wo ein Paſtor in eine Gemeinde kommt, wo er bislang geduldete Logenglieder vorfindet. Dabei wollen wir nicht ſagen, daß es nicht ganz abnormale Verhältniſſe geben könnte, über die zu urtheilen nicht die Sache einer eine Generalregel ab⸗ gebenden Arbeit iſt. Wie da zu handeln, muß dem Gewiſſen und der Weis⸗ heit des einzelnen Paſtors anheimgeſtellt werden. Bei Betrachtung der Einſetzung des heiligen Abendmahls haben wir uns damit auseinandergeſetzt, daß Judas unter den Gäſten am Tiſche des HErrn war, und uns dies dadurch erklärlich gemacht, daß der Verrath des Judas noch nicht offenbar, der entſcheidende Schritt zur öffentlichen Losſage von Chriſto noch nicht gethan war, ja, das letztere durch eine Willensände⸗ rung noch gehindert werden konnte. Wenn jemand ſich an eine Loge anſchließt, macht er einen Vertrag mit den Feinden Chriſti, verbündet ſich mit ſolchen, die ſich durch ihr Bekenntniß von Chriſto losſagen. Das iſt gewiß nicht zu viel geſagt, wenn man das