# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1904_S23 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1904. 23 Der Mann iſt für uns als glaubwürdiger Zeuge nicht zu gebrauchen. Und wir ſelbſt könnten dieſen Weg nimmer gehen, denn wir ſind keine Anhänger des Ignatius von Loyola, dem der Zweck die Mittel heiligt, ſondern An⸗ hänger JEſu von Nazareth, der uns durch ſeinen Apoſtel ſagen läßt: „Laſſet alles ehrlich und ordentlich zugehen!" Die drei bis jetzt erwähnten Mittel, das Logenweſen kennen zu lernen, ſind alſo entweder unzuläſſig oder unzuverläſſig: unzuläſſig, ſich in die Loge einzuſchleichen, unzuverläſſig das Zeugniß Abgefallener und das, was aus bei öffentlichem Auftreten der Logen zu Tage Tretendem vom Beobachter gefolgert wird. Es bleibt als einzig maßgebendes Mittel zu einer gerechten und un⸗ trüglichen Beurtheilung des Logenweſens das, was die Loge ſelbſt als ihre Gedanken, Abſichten, Zwecke ſchwarz auf weiß entweder ſelbſt in die Oeffent⸗ lichkeit gegeben hat, oder auch, was wider ihren Willen in die Oeffentlichkeit gelangt iſt und nun für den, der ſie kennen lernen will, vorliegt: ihre Con⸗ ſtitutionen und Rituale. Freilich gilt es auch da, vorſichtig vorzugehen. Auslaſſungen, die einer Erklärung bedürfen und verſchiedene Erklärungen zulaſſen, müſſen, wo nicht der Zuſammenhang unbedingt uns eine Erklärung erlaubt, einfach unberückſichtigt gelaſſen werden, weil das Recht der Er⸗ klärung, was gemeint iſt, einzig und allein dem Schreiber zuſteht und nicht dem Leſer. Wo aber klar und deutlich geredet wird, ſo daß, wer Sprache und Grammatik kennt und gebraucht, nur meinen kann, was nach Sprache und Grammatik geſagt iſt, da darf man auf Grund ſolcher Auslaſſungen auch ſagen: Hier lernt man das Weſen der Logen kennen! Desgleichen wird die geſchichtliche Entwickelung des Geſammtlogenweſens immerhin auch mit dazu beitragen müſſen, ein richtiges Verſtändniß für das Logenweſen zu erlangen. Daß man auch da nur in Betracht ziehen darf, was als hiſtoriſches Factum gelten kann, verſteht ſich von ſelbſt. Nehmen wir einen Einblick in die Conſtitutionen und Rituale der ver⸗ ſchiedenen Logen,*) ſo ſind da verſchiedene Dinge, die uns ſofort vor den Kopf ſtoßen. Da iſt zuerſt der Eid. Wir finden, daß den Leuten, die in eine Loge aufgenommen werden wollen, bei ihrem Eintritt ein Eid abverlangt wird. Solche Eidesforderung wie Eidesleiſtung können wir nicht gutheißen. Die Loge iſt keine göttliche Inſtitution. Göttliche Einrichtungen ſind Familie, Staat und Kirche. Dort haben wir Diener und Stellvertreter Gottes, die das Recht haben, einen Eid zu fordern, und vor denen man darum auch ge⸗ troſt bei Gottes Namen ſchwören darf. Einrichtungen wie die Loge ſind menſchliche, haben keinen göttlichen Urſprung und haben darum kein Recht, einen Eid zu fordern. Iſt es unrecht, wenn die Loge einen Eid fordert, ſo iſt es gleich unrecht, ihr einen Eid zu leiſten. *) Wir benutzen hier und im Folgenden die anerkannt correcten Wiedergaben der Logenrituale, herausgegeben von Ezra A. Cook, Chicago, Ill.