# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1904_S5 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1904. 5 Lehrverhandlungen. Kann ein lutheriſcher Paſtor einem Logenmitgliede das heilige Abendmahl reichen, oder muß er es ihm verweigern? (Referent: P. J. F. G. Harders.) Die Gnade unſers HErrn und Heilandes JEſu Chriſti, die Liebe Gottes und die Gemeinſchaft des Heiligen Geiſtes ſei mit uns allen. Amen. Das Thema, das uns für unſere diesmaligen Lehrverhandlungen vor⸗ liegt, lautet: „Kann ein lutheriſcher Paſtor einem Logenmitgliede das hei⸗ lige Abendmahl reichen, oder muß er es ihm verweigern?" Wir beſchränken uns darauf, von ſolchen Leuten zu reden, die Logenglieder und zugleich Mit⸗ glieder einer rechtgläubigen lutheriſchen Gemeinde ſind. Es mögen Leute ſein, die Jahre lang zum Tiſche des HErrn gingen, im Geheimen Glieder einer Loge waren und nun plötzlich als ſolche offenbar wurden; oder Leute, die in Folge von Ueberredung oder aus freien Stücken, während ſie einer Gemeinde angehörten, einer Loge beitraten und ehrlich genug waren, ſolches ihrem Paſtor und ihrer Gemeinde mitzutheilen; oder ſchließlich auch ſolche Leute, die ein Paſtor bei ſeinem Amtsantritt in einer Gemeinde, von dieſer und ſeinem Vorgänger als geduldete und vollberechtigte Glieder anerkannt, vorfindet. Wie hat ſich ein rechtgläubiger lutheriſcher Paſtor ſolchen Leuten gegenüber zu verhalten, wenn ſie kommen und ſich als Gäſte zum Tiſche des HErrn melden? Sehen wir klar, wie wir uns zu ſolchen Leuten innerhalb unſerer Gemeinden zu ſtellen haben, ſo wiſſen wir auch Beſcheid, was wir mit außerhalb unſerer Gemeinden ſtehenden Logengliedern zu machen haben, wenn der Fall eintritt, daß ſie ſich uns mit der Bitte um Sacramentsgemein⸗ ſchaft nahen. Was wir angeſchloſſenen Gemeindegliedern verweigern, müſſen wir zweifelsohne ihnen auch verweigern; was aber die Gnadengaben des Evangeliums anbelangt, ſo dürfen wir ſie außerhalb der Gemeinde ſtehen⸗ den Leuten, geſetzt den Fall, ſie kommen in der gottgefälligen Art zu uns, ebenſowenig verweigern wie unſern Gemeindegliedern ſelbſt. Chriſti Blut und Gerechtigkeit iſt Gemeingut der ganzen verlorenen und verdammten Welt. „Mein!" „Für mich!" darf jeder, ja, ſoll jeder ſagen nach dem Willen deß, der nicht will, daß jemand verloren gehe, ſondern daß jeder⸗ mann geholfen werde und jeder zur Erkenntniß der Wahrheit komme. Darum können wir uns der Einfachheit und der Concentration halber bei unſern Aus⸗ einanderſetzungen darauf beſchränken, nur von Leuten zu reden, die innerhalb unſerer Gemeinden ſind. Um zur Löſung der Frage zu gelangen, vergegenwärtigen wir uns zu⸗ nächſt, was die heilige Schrift von der Abendmahlsgemeinſchaft, vom Theil⸗