# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1858_S320 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 320 — Kirchlich-Zeitgeschichtliches. statt. Die Folge davon war eine Eingabe derselben an den Oberkirchenrath, worin u. A. verlangt wurde, daß die Pommersche Kirchenordnung von 1563 als „Fundamentalgesetz“ anerkannt werde. Hierauf folgte wieder eine gegentheilige Petition mehrerer Pommerscher Prediger und Patrone des Inhalts, der Oberkirchenrath wolle gegenüber einigen Aeußerungen der provincialen Kirchenleitung beruhigende Erklärungen hinsichtlich des Fortbestandes der Union in Pommern geben. Darauf antwortete der Oberkirchenrath zu Berlin unter dem 18. Mai d. J. u. A. Folgendes: „In einem uns vorliegenden Berichte bemerkt das Königl. Consistorium, daß mit wenigen Ausnahmen alle Gemeinden der Provinz als unirt anzusehen seien. Daher kann jene Ihnen auffällig gewordene Aeußerung, nach welcher nur Eine unirte Gemeinde in der Provinz vorhanden sein sollte, nicht auf die Union im gesetzlichen Sinne der Cabinets⸗Ordre vom 28. Febr. 1834, sondern nur auf den Fall einer Verschmelzung jener Gemeinden verschiedenen Bekenntnisses zu beziehen sein. Eine Richtung, in der sie den Sachverhalt richtig bezeichnen wird... Wir verbinden hiermit die Bemerkung, daß es nicht begründet ist, wenn die Vorstellung die jetzt gebräuchliche Erwähnung des Bekenntnißstandes in den Confirmationen als den Beweis einer gegen die Union gerichteten Tendenz auffaßt. So würde es mit einigem Schein des Rechtes geschehen können, wenn es zulässig wäre, das Bekenntniß und die Union als Gegensätze zu fassen. Dies ist jedoch nicht der Fall, und um so lebhafter dürfen wir wünschen, daß jene schon wiederholt kund gewordene Auffassung aufgegeben und der Versicherung vertraut werden möge, daß durch jene Confirmationsform die Union nicht berührt wird.“—Aus dieser offenen officiellen Erklärung geht klar hervor, daß ein Prediger, der innerhalb der preuß. Landeskirche lutherisch sein will, sich selbst täuscht und, welche Concessionen er auch erlangen mag, im Unionsnetz gefangen bleibt, bis er austritt. J. G. Daumer, der in seinen früheren Werken bekanntlich ebenso verrückt als blasphem das Judenthum auf den Molochdienst zurückführte und in dem Christenthum eine Restauration dieses Molochdienstes nachzuweisen bemüht war, ist kürzlich in den Schooß der „Alleinseligmachenden“ geflüchtet. Ein würdiger Schluß solcher Laufbahn! Frequenz der Leipziger Universität im Sommersemester 1858: 839, nämlich 638 Inländer und 201 Ausländer. Im vorigen Semester: 850, nämlich 618 Inländer und 232 Ausländer. Unter jenen sind 205 Theologie-Studirende, nämlich 159 Inländer und 46 Ausländer. Im vorigen Semester: 187, nämlich 135 Inländer und 52 Ausländer. Basel. In einem Bericht über den religiösen Zustand Basels, den der reformirte „Evangelist“ von Tiffin mittheilt, heißt es: „Basel ist eigentlich nicht schweizerisch, sondern süddeutsch; deßhalb wird hier nicht viel auf Verschiedenheit in der Lehre geachtet, sondern man vereinigt sich gern in gemeinschaftlicher Liebesthätigkeit; selbst zwischen Welt und Kirche besteht keine strenge Scheidung, und oft sind dieselben Damen, die sich am lebhaftesten an den Missions-Vereinen betheiligen, auch auf Bällen die herzhaftesten Tänzerinnen.“ Union der rechten mit der Irrlehre muß ja freilich Union der Kirche mit der Welt in sich schließen. Errata im vorigen Heft. Seite 272, Zeile 6 von oben lies: bekenntnißtreuen, statt: bekanntlich treuen. „ 274, „ 12 „ „ „ Sollte, statt: Sollten. „ 275, „ 2 „ „ „ mit durchaus keiner, statt: mit irgend welcher. „ 276, „ 5 „ „ „ sich vor ausspricht. „ 277, „ 13 „ „ setze den Satz: Des ist nur zu offenbar — — — selbst ist vor den Satz: So steht es mit der Generalsynode — — — ausgesprochen hat. „ 279, „ 16 „ unten lies: Stricke statt: Schrecken. „ 281, „ 7 „ oben lies: dawider statt: dagegen wider.