# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1902_S73 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1902. 73 Abgeſehen von Punkten, die durch Annahme des obigen Berichtes zu Beſchlüſſen der ganzen Körperſchaft erhoben wurden, faßte die Synodal⸗ conferenz noch folgende Beſchlüſſe: 1. Diejenigen Synodalglieder, die die Sache der Negermiſſion bei den einzelnen Synoden und Synodaldiſtricten zu vertreten haben, ſollen wieder⸗ gewählt ſein, da dieſe Vertreter das Werk der Negermiſſion ſehr gefördert haben. 2. Da jedoch in einzelnen Diſtricten dieſe Vertretung der Miſſions⸗ ſache vacant geworden war, ſollen folgende Mitglieder gewählt ſein: P. R. Mießler für den Kanſas⸗Diſtrict; P. W. Lüſſenhop für den Oregon⸗ und Waſhington⸗Diſtrict; P. F. Soll für die Michigan⸗Synode. (Das voll⸗ ſtändige Verzeichniß der Vertreter findet man unter dem Titel „Beamte der Synodalconferenz“.) 3. Die mit uns in Glaubensgemeinſchaft ſtehende Ehrw. Norwegiſche Synode ſoll erſucht ſein, einen oder mehrere Mitglieder ihrer Körperſchaft zu Vertretern der Negermiſſion zu erwählen, und die anweſenden Glieder genannter Synode ſollen gebeten ſein, dieſen Beſchluß ihrem Kirchenrath zu übermitteln. 4. Die Commiſſion für Negermiſſion ſoll ermächtigt ſein, mit dem Bau der nöthigen Kapellen voranzugehen. Die dazu nöthigen Gelder ſollen, wie ſchon früher, durch Collecten, die größtentheils von Schul⸗ kindern geſammelt werden, aufgebracht werden. 5. Prof. J. Herzer und P. C. J. Otto Hanſer ſoll der herzliche Dank der Synodalconferenz ausgeſprochen ſein, jenem für ſeine langjährige und treue Arbeit im Werke der Negermiſſion beſonders zu Springfield, Ill., dieſem für ſeine unermüdlichen Dienſte als Schriftleiter der „Miſſions⸗ Taube“ und als Glied der Commiſſion für Negermiſſion. 6. Alle Synoden und Synodalglieder ſollen darauf aufmerkſam gemacht werden, daß es der Miſſion ſehr ſchade, wenn Miſſionare und Miſſionslehrer ſo bald von ihrer Arbeit in der Negermiſſion wegberufen werden, wie das in der letzten Zeit öfters geſchehen iſt. Dieſer Beſchluß ſoll als Empfehlung durch die Synodalorgane zu allgemeiner Kenntniß gebracht werden. 7. Falls in der Schriftleitung der von der Synodalconferenz heraus⸗ gegebenen Zeitſchriften („Miſſions⸗Taube“ und “Lutheran Pioneer”) eine Vacanz entſteht, ſoll die Commiſſion für Negermiſſion mit Zuſtim⸗ mung des Präſidiums die Stelle beſetzen. 8. Es ſoll eine Perſon beauftragt werden, das Gebiet zu bereiſen, in dem etwa neue Miſſionsſtationen eröffnet werden könnten. Dieſe Perſon ſoll wo möglich ein in der Arbeit ſtehender Miſſionar ſein; während ſeiner Abweſenheit ſoll ihm auf ſeinem eigenen Gebiete die nöthige Aushülfe ge⸗ leiſtet werden. Die Miſſionscommiſſion iſt beauftragt, einen für die Er⸗ forſchungsreiſe tauglichen Mann zu ſuchen und auszuſenden. 9. Alle Mitglieder der Commiſſion für Negermiſſion ſollen wieder⸗ erwählt ſein.