# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1858_S318 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 318 Ungarn. Christlehre, Dank, Segen. (Siehe Wimmers Liturgie für die evangel. Kirche, Leipzig 1829.) Vor den Festen sind die Abendvorbereitungen, wo die Arbeiten schon geschlossen sind. Die Sonntage sind im ganzen Lande geräuschlos. In häuslichen Zwisten werden die Geistlichen in Anspruch genommen. Ehescheidungen kommen nur unter den sogenannten höheren Ständen vor, sind im Bauern⸗ und Bürgerstande äußerst selten. Unter 10,000 Ehen etwa eine! Die Gutachten der Geistlichen sind bei gerichtlichen Entscheidungen maßgebend. Das Presbyterium versammelt sich nach Bedürfniß, ohne alle und jede Controle. Eben so der Kirchenkonvent, an dem sämmtliche beitragende Hausväter theilnehmen können. Prediger und Curator leiten. Nach Bequemlichkeit bilden Gemeinden eines Bezirkes einen Seniorat. Ihm steht ein Senior und ein Senioralinspektor vor. Vier große Landestheile bilden die aus den Senioraten bestehenden Superintendenzen, denen ein Superintendent und Superintendential⸗Inspektor vorsteht. Alle gipfeln im Generalkonvente, dem ein aus den höchsten Ständen gewählter Generalinspektor präsidirt. Alle diese Gliederungen theilen sich in Presbyterien oder engere Ausschüsse für bestimmte Geschäfte, welche von den gesammten Conventen ratificirt werden. Bis 1848 versammelten sich alle nach Bedürfniß, und erledigten ihre Angelegenheiten ohne alle Controle. Prediger und Schullehrer werden unbedingt von den Hausvätern der Gemeinde gewählt, berufen, eingeführt. Die Einführung der Prediger vollzieht der Senior mit dem Senioratinspektor, im Namen der Gemeinde. Alle anderen Beamten bis zum Generalinspektor einschließlich, werden von den betreffenden Gemeinden durch Candidativ⸗ und Elektiv⸗Vota gewählt, und bis 1848 ohne weitere Einwirkung in ihr Amt eingeführt. Jetzt scheint sich ein vom Ministerium des Cultus ausgeübtes Bestätigungs⸗Recht geltend machen zu wollen. Schöne Gebräuche herrschen noch in den Familien. Hausgottesdienste sind gewöhnlich. Morgens und Abends erschallen aus den Häusern Gesänge. Die große Hausbibel, besonders in deutschen Familien, wird fleißig gelesen. In den meisten Gemeinden war es leider gelungen, die guten Gesangbücher aus den Kirchen zu verdrängen, die verwässerten einzuführen, unter denen besonders das Presburger ein Muster von Geschmacklosigkeit und Fälschung ist. In den Häusern sind die alten Kernlieder heimisch. Die Einführung der guten Gesangbücher findet daher freudige Aufnahme, und sicher keinen Widerspruch. Zu den Pfingstfesten werden die Kirchen mit Mayen geschmückt. In der Passionszeit wird über die Leidensgeschichte gepredigt, in den Stadtgemeinden jeden Freitag Passionspredigt gehalten. Am 10. Sonntag nach Trinitatis wird die Zerstörung Jerusalems verlesen. Am Palmsonntag und Charfreitag wird Matth. 26. und 27. statt Liturgie also gebraucht, daß nach einleitendem kurzem Collektengebete die be⸗