# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1858_S311 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Ruhm der lutherischen Kirche. 311 so vertraue ich dem HErrn, daß Er durch den heiligen Geist die Liebe zur Wahrheit so kräftig in mir wird sein lassen, daß sie die Eigenliebe in mir tödten wird, und zweitens—: wer weiß wie bald ich vor Gottes Gericht stehen werde, um Rechenschaft zu geben von dem, was ich geredet habe. Indem ich nun auf die Sache komme, bemerke ich zuvörderst, daß, was ich gesagt habe, in der lutherischen Kirche nichts Neues und Unerhörtes ist. Denn die alten Glaubenslehrer unsrer Kirche, die für ihre Lehre mit dem höchsten Eifer kämpften, haben ganz dasselbe gesagt, was ich in Nr. 6 ausgesprochen habe. So stellt zum Beispiel Johannes Andreas Quenstedt (geb. 1617), der zu den allerstrengsten lutherischen Glaubenslehrern gehört und den gewiß Niemand, der seine Schriften gelesen hat, für zu nachgiebig gegen andre Confessionen halten wird, die christliche Kirche im Allgemeinen (in genere) den Heiden, Juden und Türken gegenüber und sagt, daß sie erkannt werde aus dem Bekenntniß der christlichen Lehre (ex professione doctrinae christianae) und daran, daß sie die heil. Schrift habe (als göttliche Offenbarung anerkenne). Die lutherische Kirche stellt er dann innerhalb der allgemeinen Kirche als die rechtgläubige den häretischen Gemeinschaften gegenüber,—die er aber, ungeachtet dessen, daß sie in dieser oder in jener Lehre irren, nichtsdestoweniger zur Kirche in genere rechnet und ihnen das Bekenntniß der christlichen Lehre läßt.—So haben unsre Kirchenlehrer gelehrt, als sie mit äußerstem Eifer für die lutherische Kirche fochten, und bis in unsre Tage herab ist es den treusten Lutheranern nicht eingefallen, das Dasein der christlichen Kirche auf Erden auf die lutherische Kirchengemeinschaft beschränken zu wollen. Ich kann von dem aus, was ich hier eben aus Quenstedts Dogmatik anführe, gleich einem mir gemachten Vorwurf begegnen, nämlich, daß ich die Irrthümer der reformirten Kirche für gering erkläre, indem ich sage, daß ihr Glaubensbekenntniß die Grundwahrheiten des Christenthums enthält. Ich hatte mich zuvor darauf berufen, daß die Reformirten das apostolische Symbolum bekennen; bekennen sie das, (und das werden wir doch nicht wagen ihnen abzusprechen, wenn sie's förmlich und feierlich thun, und Consequenzmacherei gilt nicht, daß wir ihnen hieraus oder daraus beweisen wollten, daß sie's nicht so einfältig annehmen können, wie sie versichern es zu thun)—also: bekennen sie das und enthält das die Grundwahrheiten des Christenthums: so frage ich, ob ich zuviel gesagt habe, wenn ich sagte, sie bekennen mit uns die Grundwahrheiten des Christenthums. Ich meinestheils gönne es ihnen von Herzen, daß sie das thun, und Quenstedt hat es ihnen auch nicht abgesprochen; denn wenn er sagt, die Kirche Christi im Allgemeinen oder die allgemeine Kirche werde erkannt an dem Bekenntniß der christlichen Lehre, so kann er nichts andres meinen als: was christliche Kirche sei, das werde an dem Bekenntniß der christlichen Grundlehren erkannt; denn es ist ja leicht einzusehen, daß nur das Bekenntniß dieser Lehren zur Führung des Christennamens berechtigen kann, nicht das Bekenntniß von irgend Wahrheiten, welche der Christ mit den Juden und Mohammedanern und vielleicht