# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1900_S61 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1900. 61 Friſt mit Erwägung aller etwa eingelaufenen Kundgebungen bei einer letzten Verſammlung den Text herſtellen, der dann der nächſten Verſammlung der Synodalconferenz zur Ratificirung vorzulegen wäre. A. L. Gräbner. F. Kügele. C. Gauſewitz. W. H. T. Dau. Dieſer Bericht wurde angenommen und die Committee dadurch ermäch⸗ tigt, die von ihr gemachten Vorſchläge auszuführen. IV. Appellation. Herr J. Becker von Detroit, Mich., hatte wegen einer Handlung des Michigan⸗Diſtricts der Ehrw. Miſſouri⸗Synode an die Synodalconferenz appellirt. Sein Schreiben wurde einer Committee übergeben, welche fol⸗ gendermaßen berichtete: Die Committee, welche beauftragt wurde, über die Eingabe des Herrn Becker zu berichten, erlaubt ſich, Folgendes vorzulegen: Das Schriftſtück, welches von Herrn Becker eingeſandt iſt, enthält eigentlich keine Appellation an die hier tagende Verſammlung der Synodal⸗ conferenz. Wir finden aber in demſelben zwei Anklagen, über die der Ein⸗ ſender jedenfalls eine Aeußerung der Verſammlung erwartet. Die erſte Anklage iſt die, daß er, Herr Becker, wegen ſeiner Stellung zur Schwagerehe ungerechter Weiſe von ſeiner Gemeinde gebannt ſei. Die betreffende Gemeinde erklärt freilich, daß der Grund des Ausſchluſſes gar nicht die Stellung zur Schwagerehe ſei, und Herr Becker gibt das Seite 5 ſeiner Schrift ſelbſt zu. Da nun die Synodalconferenz in allen Zuchtfällen keine Competenz hat, alſo in Disciplinarſachen eine Appellation von den einzelnen Synoden an die Synodalconferenz unzuläſſig iſt, ſo empfiehlt die Committee, dieſen Klagepunkt des Herrn Becker als nicht vor das Forum der Synodalconferenz gehörig abzuweiſen, etwa mit dem Bemerken, daß Herr Becker den geord⸗ neten Weg gehen und ſich an ſeine Diſtrictsſynode und an die Allgemeine Synode wenden könne. Zum andern klagt Herr Becker die Synodalconferenz falſcher Lehre in Beziehung auf die Schwagerehe an. Wir finden aber in ſeiner Schrift nichts, was dieſe ſchwere Anklage begründete. Wir empfehlen deshalb der Ehrw. Synodalconferenz, auch dieſen Punkt als ungegründet abzuweiſen. A. F. Ernſt. J. Herzer. Jobſt H. Büning. Dieſer Committeebericht wurde einſtimmig angenommen.