# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1900_S29 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1900. 29 weit ſie eine öffentliche iſt, ihm von Amts wegen zukommt, ſo hat er auch, wenn man nur das Gebot der Liebe betrachtet, im beſondern Sinn dieſe hohe Aufgabe. Als Biſchof ſeiner Gemeinde, der darauf zu achten hat, daß in den Familien den Kindern die rechte Erziehung geboten werde, erkennt er am beſten, wie wenig in den Familien dafür geſchehen kann und geſchieht. Er wird darum auch am meiſten von der Erkenntniß der Nothwendigkeit einer Gemeindeſchule durchdrungen ſein und am eifrigſten auf ihre Einrich⸗ tung hinarbeiten. Er wird willig ſeine Gaben, Kräfte und Zeit in ihren Dienſt ſtellen. Unter uns iſt das denn auch etwas Alltägliches, daß Paſtoren ihre Gemeindeſchule ſelbſt halten. Die Liebe treibt ſie dazu. Ihre Liebes⸗ pflicht iſt es in beſonderm Maße auch deshalb, weil ſie im Kreiſe der Ge⸗ meinde in der Regel die beſte Gabe zum Lehren und die beſten Kenntniſſe haben. Ein Paſtor wird aber auch, je größer ſeine Arbeit in Kirche und Schule wird, um ſo mehr darauf hinweiſen, daß ſeine Arbeit in der Schule nur Stückwerk ſein kann, weil er unmöglich die Gemeinde und Schule zugleich ſo verſehen kann, wie es ſein ſollte. Dazu treten durch dringende Arbeiten in der Gemeinde oft Unterbrechungen und Störungen der Schule ein, der Unterricht fällt öfters aus u. dgl. Das muß geändert werden, wenn nicht Gemeinde und Schule Schaden leiden ſollen. So drängt die Liebe zu Eltern und Kindern die Gemeinde dazu, die Schule mit einer eigenen Lehrkraft, einem Schullehrer, zu beſetzen. Hiebei ſind noch andere Erwägungen maßgebend, die zwar oft über⸗ ſehen werden, aber von Bedeutung ſind. Soll die Schule wirklich etwas Ordentliches leiſten, ſo ſollte der, welcher ihr vorſteht, von der erſten bis zur letzten Schulſtunde mit all ſeinen Gedanken bei der Schularbeit ſein. Auch die Ruheſtunden zwiſchen dem Unterricht ſollten der Schule gehören. Kurz, es gehört ein ganzer Mann dazu, die Schule recht zu führen. Nun wird aber in der Amtsthätigkeit eines Paſtors ſein Kopf, Herz und Gemüth von anderer Arbeit, von Vorgängen in der Gemeinde u. dgl. ſo in Anſpruch genommen, daß er unmöglich ſeine ganze Kraft ungetheilt der Schule zu⸗ wenden kann. Da geſchieht es leicht, daß die Schule zu kurz kommt und Schaden leidet. Auch dies zeigt, daß eine Gemeinde nicht recht handelt, wenn ſie ihrem Paſtor die doppelte Laſt auflädt und zugleich ihrer Schule den Nutzen einer eigenen Lehrkraft entzieht, daß die Liebe eine Gemeinde bewegen ſoll, baldmöglichſt einen Schulmeiſter anzuſtellen. Dem gegenüber ſollen billig die erforderlichen Opfer gar nicht in Be⸗ tracht kommen. Es iſt ein böſes Ding, daß man in vielen Fällen ſo ängſt⸗ lich mit dem Gelde rechnet, und daß durch die Rede: Es koſtet zu viel! mancher gute Vorſchlag zu Fall gebracht wird. Der leidige Geiz wird oft Herr über die Liebe und hindert ihre Ausübung. So hört man auch bei uns hie und da die Rede: Wir zahlen Schulſteuern und ſollen davon gar keinen Genuß haben?! Das iſt aber keine rechte Rede. Wenn die Obrig⸗