# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1900_S27 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1900. 27 Gemeindeſchule das bieten, was wir für unſere Kinder brauchen, und Reli⸗ gionsſchulen genügen nicht. So ſteht die Gemeindeſchule da als die einzige Einrichtung, mit welcher chriſtlichen Eltern für die Erziehung ihrer Kinder wirklich gedient iſt. Da bekommen die Kinder jeden Tag ihren Theil von Gottes Wort, dem Brod des Lebens; da werden ſie jeden Tag tiefer eingeführt in die Wahrheiten des Chriſtenthums und zu immer klarerer Erkenntniß derſelben gebracht; da erlangen die durch Gottes Wort erzeugten Vorſtellungen in ihrem Geiſt immer mehr die Herrſchaft, daß ſie alles andere controliren. Da kann, was von der höchſten Wichtigkeit iſt, alles planmäßig geordnet ſeinen Gang gehen. Am Anfang des Schuljahres beginnt der Lehrer mit ſeinem Plan und hat ihn am Schluß desſelben verwirklicht. Er kann ſagen: Das und das haben die Kinder in dieſem Jahr gelernt; ſo weit kommen wir im näch⸗ ſten Jahre, und wenn die Kinder die Schule abſolvirt haben, iſt das und das mit ihnen durchgenommen. Die Ausführung eines ſolchen Planes, der den ganzen Unterricht beherrſcht, iſt aber nur da möglich, wo die Schule Tag für Tag ohne Störung gehalten wird. Faſſen wir das Geſagte zuſammen, ſo kommen wir zu dem Reſultat, daß im Vergleich mit der Staatsſchule, der Sonntagsſchule, dem Confirmanden⸗ unterricht und der Religionsſchule die Gemeindeſchule die einzige Einrich⸗ tung iſt, die dem Bedürfniſſe des chriſtlichen Hauſes in Hinſicht auf eine Einrichtung zu gemeinſamer Erziehung der Jugend in Wahrheit entſpricht. Da es nun möglich iſt in einer vom Staate unabhängigen Gemeinde, eine ſolche Einrichtung zu treffen, ja, da es in vielen Fällen geſchehen iſt und ſich trefflich bewährt hat, ſo erwächſt hieraus der chriſtlichen Gemeinde die Liebespflicht, eine Gemeindeſchule zu errichten, alſo eine Schule von der Art, wie ſie im Obigen beſchrieben iſt. Warum hat aber die Gemeinde dieſe Pflicht, und zwar die ganze Gemeinde? Die Erziehung iſt ja doch Sache der Eltern; alſo mögen die Eltern innerhalb der Gemeinde für die Errichtung einer Gemeindeſchule ſorgen! So haben ſchon manche gedacht. Und es liegen auch Fälle vor, wo ſo gehandelt wurde. Weil die Gemeinde nicht zur Gründung einer Schule zu bewegen war, haben eine Anzahl Eltern einen Schulverein innerhalb der Gemeinde ins Leben gerufen und eine Schule errichtet, welche im Uebrigen genau ſo beſchaffen war wie ſonſt unſere Gemeindeſchulen. Aber das iſt offenbar nicht das Richtige. Wenn in der Gemeinde ein Glied oder eine Anzahl in irdiſche Noth geräth, ſo halten wir es nicht für das Richtige, daß ſich ein Unterſtützungsverein bildet und an die Arbeit macht, der Noth zu ſteuern. Wo ein Glied leidet, leiden alle mit, ſollen auch mit tragen helfen, jeder nach ſeinen Kräften. Bei der Erziehung der Kinder handelt es ſich auch um eine Noth, die zu den Glie⸗ dern der Gemeinde um Abhülfe ſchreit. Zwar ſtehen die Kinder durch die Taufe im Glauben, aber ſie bedürfen der Unterweiſung zur Förderung und Gründung ihres Glaubens, ihrer Liebe und Hoffnung. Sie bedürfen es,