# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1900_S24 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 24 Verhandlungen der achtzehnten Verſammlung tigſten ausgerüſtet in den Confirmandenunterricht bringen; wenn vielleicht die Hälfte der Klaſſe noch nicht einmal die Sprache ſprechen und leſen kann, die bei dem Unterricht gebraucht wird. Da kann der Unterricht nicht ge⸗ nügend ausfallen. Wenn dann auch ein Theil der Confirmanden aus der Gemeindeſchule kommt, wird der Paſtor doch mit dem Allernothdürftigſten ſich begnügen müſſen und es nie erleben, daß die ganze Klaſſe mit wirklich guten Kenntniſſen und gegründetem Verſtändniſſe der chriſtlichen Lehre zum Altare tritt. Wenn ein Vater das bedenkt, ſo muß er doch zur Erkenntniß kommen, daß er ſein Kind in unverantwortlicher Weiſe vernachläſſigt, wenn er es bis zum Confirmationsalter ohne chriſtlichen Unterricht läßt und ſich damit tröſtet, daß die ſechs Monate des Confirmandenunterrichts alles gut machen ſollen. Da liegt denn auch mit eine Urſache, warum ſo viele unſerer Confir⸗ manden uns verloren gehen. Der Paſtor hatte ſich alle Mühe gegeben, den Samen des Wortes Gottes auszuſtreuen; ſo viel er ſehen konnte, war unter den Confirmanden keiner, der nicht mit ganzem Herzen und aus voller Ueber⸗ zeugung ſein Gelübde ausſprach. Aber die Erfahrung früherer Jahre ver⸗ anlaßt ihn, ſchon am Confirmationstage mit bewegtem Herzen die Confir⸗ manden zu warnen vor Abfall und ſie zu mahnen, treu zu bleiben in dem, was ſie gelernt haben. Denn er ſieht es voraus: Bei manchen wird der Same, der ſchnell und ſchön aufgegangen iſt, bald verdorrt ſein, weil ſie nicht tief gegründet ſind. Zwar wäre es verkehrt zu meinen, für diejenigen Jüng⸗ linge und Jungfrauen, welche durch eine Gemeindeſchule gegangen ſind, hätten wir nichts zu fürchten; der Verſucher wird ja auch ihnen, ihnen be⸗ ſonders, nachſtellen. Aber das meinen wir, daß Eltern damit, daß auch Kinder aus der Gemeindeſchule hernach abfallen, ſich nicht entſchuldigen können, wenn ihre Kinder wehrlos den Gefahren und Verſuchungen des Jugendalters preisgegeben ſind und darin umkommen. Sie dürfen dann nicht dem Confirmandenunterricht Schuld geben, ſondern müſſen ſich ſelbſt anklagen, daß ihre Kinder in der Stunde der Anfechtung nicht beſtehen konn⸗ ten, weil ſie nicht für eine genügende Vorbereitung ihrer Kinder geſorgt hatten. 3. Daraus erhellt, daß die Gemeinde, abgeſehen von dem Amt des Worts, die Liebespflicht habe, durch die Gemeinde⸗ ſchule zu chriſtlicher Erziehung der Kinder Gelegenheit zu geben. Bei dieſer Theſe gilt es zunächſt zu zeigen, daß die chriſtliche Gemeinde⸗ ſchule wirklich und allein diejenige Einrichtung iſt, welche dem Bedürfniſſe des chriſtlichen Hauſes hinſichtlich gemeinſchaftlicher Erziehung der Jugend in der beſten Weiſe entgegenkommt.