# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1858_S306 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 306 Wahre und falsche Exclusivität. alles Gold, was glänzt, findet auch hier Anwendung. Das menschliche Herz ist noch dasselbe, wie früher, und das Wort Gottes bleibt ihm eine Thorheit, wie immer. Es lobt Mancher eine strenge Bußpredigt, weil sie Andere loben; es geht Mancher in die Missionsstunde, weil er Andere gehen sieht; es lehrt mancher Lehrer streng nach dem Spener, weil er eine Belobigung oder gar eine Gratification zu bekommen hofft, und treibt sein unmoralisches Leben fort; es verkündigt mancher Prediger mit gewaltigen Worten die lautere Lehre des Evangeliums, und ist jährlich 365 Mal im Bierhause zu finden, sein Herz ist voller Tücke, voll Hasses und Neides gegen seinen Nächsten. Es hält Mancher Missionsstunden, um der Zeit Rechnung zu tragen und geht, wie jener Priester, bei dem Unglücklichen vorüber. In den Predigerconferenzen polemisirt man nicht mehr über längst anerkannte Glaubenssätze; sondern man beräth sich viel über christliche Kirchenzucht, über specielle Seelsorge und dergleichen. Die Behörden erlassen bei uns eine Verordnung nach der andern und schärfen uralte immer wieder von Neuem ein. Aber wie werden sie respectirt? Ich will nur die Sonntagsfeier anführen. Wohl zu keiner Zeit hat man den Sonntag bei uns so wenig geachtet, wie jetzt. Die materiellen Interessen machen das dritte Gebot fast ganz vergessen. Es gibt in unserer Stadt wohl wenig Werkstätten, wo auch nur während des öffentlichen Gottesdienstes nicht gearbeitet würde, wohl keine Fabrik, wo man völlig feierte; in den Comtoirs, sogar auf den Gerichtsstuben wird die Feder geführt, und die Feder, die das Gesetz schrieb, sündigt zuerst dagegen. An hohen Festtagen vorigen Jahrs zog man die Telegraphendräthe auf. Am Tage Mariä Verkündigung, am Palmsonntage und am ersten Osterfeiertage dieses Jahrs war man äußerst beschäftigt mit Einrichtung unserer Gasbeleuchtungsanstalt. Wahre und falsche Exclusivität. In der ersten Kammer des Sächsischen Landtags im gegenwärtigen Jahre sprach Herr Kammerherr v. Erdmannsdorf, nachdem man sich in der zweiten Kammer über die Exclusivität einer gewissen Parthei und selbst des Cultusministeriums beschwert hatte, u. A. Folgendes: Meine Herren! Das Wort „exclusiv“ ist bereits zu einem Modeschlagwort geworden, und diese Schlagwörter haben das Recht, angewendet zu werden, ohne daß man eigentlich weiß, was sie bedeuten sollen; Jeder legt ihnen den Sinn unter, der ihm gerade paßt. Wenn man also erörtern will, ob diese Klagen gegründet sind oder nicht, so wird es nöthig sein, zuerst diesem Begriffe die echt lutherische Frage entgegen zu halten: „Was ist das?“ Excludiren heißt ausschließen, eine exclusive Richtung wird also eine solche sein, welche Etwas ausschließt, ausscheidet. Schon aus dieser einfachen Uebersetzung des Wortes geht hervor, daß es eine falsche und eine richtige Exclusivität gibt. Es fragt sich nur, was man ausscheidet und wie man es