# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1847 06 01_S110 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) oder Beſſeres nehmen. Wer aber mehr oder Beſſeres nimmt, das iſt Wucher, und heißt nicht Dienſt, ſondern Schaden gethan ſeinem Nächſten, als mit Stehlen und Rauben ge⸗ ſchieht. Es iſt nicht alles Dienſt und wohlge— than dem Nächſten, was man heißt Dienſt und wohlgethan.“ p. 1029. „Thut der Käufer damit aber einen Dienſt, ſo thut er's dem leidigen Teufel, obgleich ein armer benöthigter Mann ſolches Dienſtes be— darf und wohl muß ſolches für einen Dienſt und Wohlthat annehmen, daß er nicht ganz und gar gefreſſen werde.“ p. 1031. „Hat Balthſar die 100 Gülden auf Michae— lis nicht wieder geben und Hans hat darüber müſſen bezahlen und Schaden gelitten, ſo ſoll ihm Balthſar den Bezahlſchaden wieder erſtat— ten nach weltlichem Recht. Hat er dazu damit verhindert, daß Hans den Garten nicht hat können kaufen, will Hans ſtrenge fahren, ſo muß Balthſar auch was nachgeben.“ p. 1035— 36.—,Es gilt (aber) nicht alſo Sagens: Es könnten die Schäden geſchehen, daß ich weder bezahlen noch kaufen könnte; ſondern es heißt: Es ſind die Schäden geſchehen, daß ich nicht habe können bezahlen noch kaufen.“ p. 1037. „Der Heide Ariſtoteles ſpricht, daß Wucher ſei wider die Natur, aus der Urſachen: Er nimmt allezeit mehr denn er gibt.—Cato ſpricht: Lie— ber, was iſt Wuchern anders, denn die Leute morden? Solches haben die Heiden gethan und geſagt; was ſollen wir Chriſten wohl thun?“ p. 1044—45. „Werden hier die Umſchläger und Wucherer ſchreien: man ſolle Briefe und Siegel halten — ſo ſagen die Theologen: die Briefe und Siegel, ſo etliche dem Teufel gegeben, ſind nichts, wenn ſie gleich mit Blut verſiegelt ſind und geſchrieben. Denn was wider Gott, Recht und Natur iſt, das iſt ein Nullus (Nichts).“ Pp. 1048. „Hie laßt uns Biſchöfe ſein, d. i. wohl zu⸗ ſehen und wachen. Denn es gilt unſere Se— ligkeit. Erſtlich, daß wir den Wucher auf der Kanzel getroſt ſchelten und verdammen, den Tert, wie droben geſagt, fleißig und dürr ſa⸗ gen; nehmlich, wer etwas leihet, und drüber, oder Beſſeres nimmt, der iſt ein Wucherer und verdammt als ein Dieb, Räuber und Mörder; ut supra. Darnach, wenn du einen ſolchen gewiß weißt und kennſt, daß du ihm nicht rei⸗ cheſt das Sacrament noch die Abſolution, ſo lange er nicht büßet; ſonſt macheſt du dich ſei⸗ nes Wuchers und Sünden theilhaftig und fäh— reſt mit ihm zum Teufel um fremder Sünden willen, wenn du gleich deiner Sünden halben ſo rein und heilig wäreſt, als St. Johannes der Täufer. Denn ſo ſpricht St. Paulus zu Timo⸗ theo (I, 5, 22.): Lege niemand bald die Hand auf und mache dich nicht theilhaftig fremder Sünden. Item Röm. I, 32. Sie ſind nicht allein des Todes werth, die es thun, ſondern die auch mitwilligen oder Gefallen dran haben. Zum dritten, daß du ihn im Sterben laſſeſt lie⸗ gen wie einen Heiden, und nicht unter andre Chriſten begrabeſt noch mit zu Grabe geheſt, wo er nicht zuvor gebüßet hat.“ p. 1049—50. „Aber wie?“ wenn der Fall vorkäme, daß 110 etwa alte Leute, arme Wittwen oder Waiſen oder ſonſt dürftige Perſonen, die bis daher kei— ne andre Nahrung gelernet, hätten im Handel 1000 fl. oder 2000; und ſollten ſie davon laſ⸗ ſen, ſo hätten ſie ſonſt nichts und müßten die Hand am Bettelſtab wärmen oder Hungers ſterben. Hier wollte ich wohl gern, daß die Juriſten eine Linderung des ſcharfen Rechtes ſetzten und wäre zu bedenken, daß alle obge— nannten Fürſten und Herrn, die dem Wucher geſteuert, als Solon, Alexander, die Römer, nicht alles haben rein wollen oder können ma⸗ chen, Nehemia auch nicht alles wieder erſtattet, 5, 15. Und hieher möchte der Spruch gehö⸗ ren, der droben geſagt iſt, die Welt könne nicht ohne Wucher ſein; doch daß es nicht ſtracks ein Wucher, auch nicht ein Recht, ſondern ein Nothwücherlein wäre, ſchier ein halb Werk der Barmherzigkeit für die Dürftigen, die ſonſt nichts hätten und den andern nicht ſonderlich ſchadete. Würde ſich auch disputiren, ob nicht hier ein Intereſſe oder Schadewacht ſein könnte, weil ſie verführt und verſäumt, daß ſie nichts anders dieweil gelernt haben, und unfreundlich wäre, ſie zu Bettlern zu machen oder laſſen Hungers ſterben, weil niemand damit geholfen und ohne Verderben des Nächſten ſolches ge— ſchehen, als ex restitutione vaga. Aber des iſt meines Urtheilens nicht, ohne daß ich wollte gern helfen rathen, damit Niemand in Sünden verzweifeln müßte.“ p. 1052. „Ja, ſprichſt du, wie kann ich jedermann geben; hier heißt jedermann nicht, daß ich allen Menſchen oder allen Dürftigen auf Erden geben ſolle; das weiß er wohl, wie es un— möglich ſei; ſondern er redet an dem Ort wi— der den jüdiſchen Verſtand, welcher hatte dieſen Text in Geſetz vor ſich V. 43.: Du ſollſt dei⸗ nen Freund lieben und deinen Feind haſſen. Daraus ſie lehreten und hielten, man müſſe nicht jedermann, ſondern allein den Freunden geben. Darwider ſpricht Chriſtus: Du ſollt jedermann, d. i. nicht allein deinen Freunden, ſondern auch deinen Feinden geben. —Zum an⸗ dern ſo heißt ſolcher jedermann nicht der ſo ſonſt genug hat oder haben kann. Solchen zu geben hat Chriſtus nicht geboten, ſondern allein den Dürftigen in deiner Stadt, oder um dich, wie Moſes auch lehrt, 5 Moſ. 24, 14., die nicht ar⸗ beiten, dienen und ſich nähren können, oder ihre Arbeit und Dienſt nicht reichen will. —Zum dritten, ſoll ein Chriſt geben, ſo muß er zuvor haben — und ſoll er morgen oder übermorgen oder über ein Jahr auch geben (denn Chriſtus heißt mich geben, ſo lange ich lebe), ſo kann er's nicht heute alles weggeben. Hiewider lehrt Paulus die Corinther I, 8, 13——14., er begehre nicht, daß ſie ſollten Ungemach leiden, und die, denen ſie geben, guter Dinge ſein. Nein, das begehret unſer HErr Chriſtus nicht, daß ich mit meinem Gut mich zum Bettler und den Bettler zum Herrn mache; ſondern ſeiner Nothdurft ſoll ich mich annehmen, und was ich vermag, ihm helfen, daß der Arme mit mir eſſe, und ich nicht mit dem Armen eſſe, oder meinem Hauſe nehmen, das ſie dürfen, und ge⸗ ben es Fremden. — Das heißt, er ſpricht: Gib jedermann, der dich bittet; bitten kann aber der nicht, ders nicht darf, ſondern muß ein Bube ſein.“ p. 1058—62. „Zum andern von dem Leihen iſt ebenſo zu reden, wie vom Geben geredet iſt —daß man leihe dem Dürftigen, und nicht dem Schalk oder Faulen, oder Praſſer, wie Sirach ſagt 29, 4.: Etliche meinen, es ſei gefunden, was ſie borgen, denkens nicht wieder zu geben. Solche faule Schelmen mißbrauchen dieſes Ge— botes Chriſti und verlaſſen ſich darauf, daß man ſchuldig ſei zu leihen; darum ſoll man ihnen nichts leihen. Zum dritten, daß man leihe alſo, daß mans habe zu leihen, und mor— gen oder übers Jahr auch leihen könne. Sonſt iſt das Sprüchwort recht; Gibſt du mir's nicht wieder, ſo kann ich dir's nicht mehr leihen, das iſt, ich muß wohl laſſen, weil ichs nicht mehr habe zu leihen. — Darum ſehe jedermann zu nach ſeinem Gewiſſen, wenn, wo, wie viel und wem er ſolle oder müſſe leihen oder geben. Hierin kann keine andre Maaß geſetzt werden, denn des Nächſten Nothdurft und die chriſtliche Liebe, ſo Gott geboten hat, dem Nächſten zu erzeigen, wie wirs wollten in gleichem Fall erzeigt haben von andern, wir wären Freund oder Feinde. — Was ihr wollet ꝛc. Nun iſt ja gewiß, daß ich gern wollte, man gäbe mir, man liehe mir, man hülfe mir in der Noth. Wie⸗ derum iſt's gewiß, daß mir niemand geben, leihen, helfen ſoll, wo ich's nicht bedarf, faul bin, ein Schalk bin, praſſen will, nicht arbeiten, nichts thun noch leiden will, ſo ich's doch wohl köunte thun, geſund bin, ſtark bin, und fehlete mir nichts, denn daß die Leute zu fromm ſind und geben mir genug, da ſie mich billiger ſoll ten zur Staupen ſchlagen, und zum Lande aus⸗ jagen oder an Galgen henken.“ p. 1066—67. III. Aus Luthers Bedenken vom Zins⸗ kauf an Dr. Gregor Brücken, churfürſtlichen Canzler, vom Jahre 1523. „Das Gefährlichſte aber in dieſem Büchlein iſt, daß er lehret: daß der Zinsmann ſei dem Wucherer die Schuld nicht ſchuldig, ſonſt würde er dem Wucherer verwilligen und mit ihm ſün— digen. Das iſt nicht recht. Denn der Zinsmann hat wohl gethan, und iſt entſchuldigt, wenn er dem Zinsherrn den Wucher anſagt und das Unrecht bekennet; aber dennoch ſoll er ſich ſelbſt nicht rühmen, ſondern verwilligen zu geben den unrechten Zins oder Wucher; gleichwie ich ſoll verwilligen, dem Mörder zu geben Leib, Ehre, und Gut Matth. 6, 39—40. Denn freilich kein Zinsmann ſich verwilligen würde, Zins zu geben, wo ihn die Noth nicht zwänge.“ p. 1090. IV. Aus Luthers Bedenken von Kaufshandlung, vom Jahre 1524. „Denn Chriſtus Luc. 6, 34. ſelbſt ſolches Borgen alſo erfaſſet und ſpricht: Ihr ſollt leihen alſo, daß ihr nichts davon hoffet, d. i. ihr ſollt frei dahin leihen und wagen, ob es euch wieder werde oder nicht: wird's wieder, daß man's nehme, wird's nicht wieder, daß es geſchenkt ſei. Daß alſo Geben und Borgen keinen Unterſchied habe nach dem Evangelio, denn dieſen: daß Geben nichts wiedernimmt,