# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1900_S15 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1900. 15 ſchreibung des Begriffs Religion nicht über eine ſeichte allgemeine Sitten⸗ lehre hinauskommt, der braucht kein Bekenntniß. Und eine ſolche natürliche Moral als Erziehungsmittel in die Staatsſchule zu bringen, das iſt das Be⸗ ſtreben vieler, die in der völligen Religionsloſigkeit der Staatsſchule die Ur⸗ ſache erkennen, daß die Erziehung der Jugend ſo im Argen liegt. So ſchreibt der vorhin angeführte Kiehle, Staatsſchulſuperintendent von Minneſota: „Denjenigen, die da leugnen, daß der Staat competent ſei, ſeine Jugend in der Moral zu unterrichten und zu üben, kann man antwor⸗ ten, daß der Urſprung, die Autorität oder die Baſis irgend eines Geſetzes oder einer Wahrheit, die zur Wohlfahrt des Staates nöthig iſt, nicht als eine Frage daſteht, an der der Staat ein Intereſſe habe, oder die erſt ent⸗ ſchieden ſein müſſe, ehe der Staat ſie für ſeinen Gebrauch verwerthen kann. Auch iſt der Staat nicht verpflichtet, ſich des Vortheils zu begeben, der aus Wahrheitsſyſtemen fließt, lediglich weil darin noch Fragen bleiben, über welche die Gelehrten uneinig ſind. . . . Dieſer Grundſatz gilt mit gleicher Berechtigung von der Moral. Ohne darnach zu fragen, welches die Grund⸗ lage einer moraliſchen Verpflichtung ſei, oder wer ſie mit Autorität vor⸗ bringe, kann man annehmen, daß die Welt aus irgend einer Quelle eine große Menge Morallehren beſitzt, deren Verſtändigkeit und Autorität über alle Frage erhaben iſt. Und dieſe Wahrheiten, als das Gemeingut unſerer Civiliſation, kann der Staat weislich in ſein Unterrichts⸗ und Erziehungs⸗ ſyſtem einfügen. Die Grundlage für alle erfolgreiche Belehrung in der Moral muß in der Uebung liegen zum Unterſchied von der moraliſchen Be⸗ lehrung. Daher müſſen die Tugenden der Höflichkeit, der Selbſtverleug⸗ nung u. dgl. dem Kinde erſt durch das Beiſpiel bekannt und dann in ſeinem Charakter entwickelt werden durch die Thätigkeiten, welche zu den geſell⸗ ſchaftlichen Beziehungen des Kinderlebens gehören, Kinder mit Kindern und mit denen, die älter ſind. Man wird nicht in Zweifel ziehen, daß dies bei Weitem das wichtigſte Stück der Arbeit des Lehrers iſt, ohne welches das Einprägen von Vorſchriften wenig in Betracht kommt. Aber darnach und darauf gegründet, müſſen dieſe Erfahrungen zu den Grundſätzen und Ge⸗ boten formulirt werden, deren Anwendung ſich immer mehr erweitert, wie des Kindes Beziehungen und Verantwortlichkeiten ſich ausdehnen.“ (It may be said in reply to those who deny the competency of the state to instruct and train its youth in morals, that the source, authority, or basis of any law or truth necessary to the welfare of the state is not a question in which the state is interested, or one to be set- tled, before the state can appropriate it to its own use. Neither is the state bound to deny itself the advantage of systems of truth, simply because there remain questions upon which scholars differ. . . . This principle applies with equal reason to morals. Without considering the question of the basis of moral obligation, or who are its authoritative exponents, it may be assumed that, whatever