# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1900_S14 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14 Verhandlungen der achtzehnten Verſammlung Bible, well and good; let that be done without comment. If, how- ever, there are objections, let even this go. It is the business of the parents and the churches to look after the children's religious in- struction. The common school must really be the common school.) Aehnlich ſpricht ſich Staatsſchulſuperintendent Kiehle von Minne⸗ ſota aus. Er ſagt in einem officiellen Circular: „Die Bibel iſt ein reli⸗ giöſes Buch und hat als ſolches keinen Raum in der öffentlichen Schule, um religiöſe Lehren auszubreiten; da ſie aber den Vorzug großen hiſtoriſchen, moraliſchen und literariſchen Werthes hat, ſo mag ſie wegen dieſer Eigen⸗ ſchaften gebraucht werden. Wenn dies jedoch irgend einer Klaſſe von Per⸗ ſonen anſtößig iſt, muß die Schulbehörde fordern, daß der Gebrauch der Bibel eingeſtellt werde.“ (The Bible is a religious book, and as such it has no place in the public schools to promulgate religious doctrines; but having merit of great historical, moral, and literary value, it may be used for those qualities. If, however, to any class of persons this is obnoxious, the board should require the discontinuance of its use. Official Circular of October 20, 1891, quoted in U. S. Report of Commissioner of Education for 1889—90, p. 1158.) Indem nun aber die Religion aus der Staatsſchule ausgeſchloſſen iſt, ſo fehlt ihr — und das iſt das zweite, was bei ihrer Beurtheilung von Belang iſt — das einzige Mittel, durch welches das von Gott gebotene Erziehungsgeſchäft ausgerichtet werden kann. „Zucht und Vermahnung zu dem HErrn“ kann nur geübt werden, wo Got⸗ tes Wort ſtetig getrieben wird. Daran ändert auch der Umſtand nichts, daß ſich unter den Staatslehrern hie und da wahre Chriſten finden, welche die Erziehung der Schüler in rechter Weiſe handhaben. Denn ſie thun das nicht als Lehrer, dürfen es ja gar nicht thun, ſobald es irgend jemand an⸗ ſtößig iſt. Die Staatsſchule als ſolche hat die Religion nicht als Er⸗ ziehungsmittel; deshalb kann ſie auch nicht erziehen. Die Folgen unſers öffentlichen Erziehungsſyſtems liegen ſo klar und für jeden unparteiiſchen Beobachter ſo erſchreckend vor Augen, daß man ſich billig fragen muß: Wo will das noch enden? Und nicht bloß wir ſehen das, ſondern auch in der pädagogiſchen Welt, die die Staatsſchule und ſie allein auf ihr Panier ſchreibt, fängt man immer mehr an, den Bankrott des bisherigen Er⸗ ziehungsſyſtems zuzugeſtehen. Wie ſucht man dem abzuhelfen? Man will einen Weg finden, wie man doch etwas Religion in die öffentliche Schule bekommen könnte. Jetzt, meint man, wo die religiöſen Gegenſätze ſich ausgleichen, jetzt iſt die Zeit vorhanden, wo man einig werden kann, was und wie viel von Religion in der Staatsſchule ohne Anſtoß gelehrt werden darf. Die Bekenntniſſe ſchwin⸗ den, ſagt man, die Religion wird bleiben, eine Religion, welche jedermann ohne Widerſpruch annimmt. Wie unklar dieſe Leute ſehen! Als ob es eine Religion ohne Bekenntniß geben könnte! Freilich wer bei der Be⸗