# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1900_S12 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 12 Verhandlungen der achtzehnten Verſammlung weiß nicht, wie man Kinder erziehen und lehren ſoll; denn ſie ſelbſt nichts gelernet haben, ohne den Bauch verſorgen, und gehören ſonderliche Leute dazu, die Kinder wohl und recht ziehen und lehren ſollen. Aufs dritte, obgleich die Eltern geſchickt wären und wollten's gerne ſelbſt thun, ſo haben ſie vor andern Geſchäften und Haushalten weder Zeit noch Raum dazu, alſo daß die Noth zwingt, gemeine Zuchtmeiſter für die Kinder zu halten, es wollte denn ein jeglicher für ſich ſelbſt einen eigenen halten. Aber das würde dem gemeinen Mann zu ſchwer, und es würde abermals mancher feine Knabe um Armuths willen verſäumet. Dazu ſo ſterben viele Eltern und laſſen Waiſen hinter ſich; und wie dieſelben durch Vormünder verſorgt werden, ob uns die Erfahrung zu wenig wäre, ſollte uns das wohl zeigen, daß ſich Gott ſelbſt der Waiſen Vater nennt, Pſ. 68, 6., als derer, die von jedermann ſonſt verlaſſen ſind. Auch ſind etliche, die nicht Kinder haben; die nehmen ſich auch darum nichts an.“ (St. L. Ausg., X, 466.) 2. Wenn es feſtſteht, daß die Familie unter den jetzigen bürgerlichen und geſellſchaftlichen Verhältniſſen nicht im Stande iſt, die Erziehung der Kin⸗ der ſo, wie es ſein ſollte, zu bewerkſtelligen, daß alſo das Bedürfniß, die Erziehung zum Theil wenigſtens zur Gemeinſache zu machen, ſehr allgemein vorhanden iſt, ſo ſieht man ſich billig nach einer Einrichtung um, welche dieſem Bedürfniſſe entſpricht. Die zweite Theſe beſchäftigt ſich mit den⸗ jenigen beſtehenden Einrichtungen, von denen wir abſehen müſſen. Sie lautet: Die Staatsſchule kann unter hieſigen Verhältniſſen jenes Bedürfniß durchaus nicht befriedigen; aber auch Sonntags⸗ ſchule und Confirmandenunterricht entſprechen ihm nicht völlig. An erſter Stelle wird die Staatsſchule genannt, weil ſie unter den hieſigen Verhältniſſen für die chriſtliche Erziehung eigentlich gar nicht in Frage kommen kann. Zwiſchen der hieſigen Staatsſchule und der Staats⸗ ſchule in Deutſchland iſt ja ein gewaltiger Unterſchied. Wenn Gemeinde⸗ glieder ſich darauf berufen, daß ſie in Deutſchland in der Staatsſchule einen chriſtlichen Unterricht erhalten hätten, und deshalb meinen, die Staatsſchule müſſe auch hier genügen, ſo beruht das auf Unkenntniß der Verhältniſſe. Die deutſche Staatsſchule ſoll allerdings eine chriſtliche, eine Religions⸗ ſchule ſein, iſt es auch wenigſtens der Theorie nach. Sie verdankt ihren Urſprung eigentlich unſerm Vater Luther. Wenn dieſer in ſeiner Schrift an die Rathsherren der deutſchen Städte und in andern Schriften zur Er⸗ richtung von Schulen auffordert, ſo hat er eben chriſtliche Schulen im Sinne, die von Staats wegen errichtet und erhalten werden. Luther war ſich deſſen wohl bewußt, daß die vom Staat erhaltene Schule ein Nothſtand ſei. Denn