# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1900_S6 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 6 Verhandlungen der achtzehnten Verſammlung zu heben und zu fördern ſuchen. Auch unter uns ſelbſt dürfen wir deshalb nicht müde werden, immer wieder dieſen Gegenſtand vor unſern Gemeinden zu halten. So reden wir denn in dieſen Tagen Von der Nothwendigkeit der chriſtlichen Gemeindeſchule für die chriſtliche Familie, die Kirche und den Staat. 1. Die chriſtliche Gemeindeſchule entſpricht zunächſt einem ſehr all⸗ gemein vorhandenen Bedürfniſſe des chriſtlichen Hauſes nach einer Einrichtung, bei der die Erziehung der Jugend zum Theil Gemeinſache iſt. 2. Die Staatsſchule kann unter hieſigen Verhältniſſen jenes Be⸗ dürfniß durchaus nicht befriedigen; aber auch Sonntagsſchule und Confirmandenunterricht entſprechen ihm nicht völlig. 3. Daraus erhellt, daß die Gemeinde, abgeſehen von dem Amt des Worts, die Liebespflicht habe, durch die Gemeindeſchule zu chriſtlicher Erziehung der Kinder Gelegenheit zu geben. 4. Da unſere Gemeinden künftig je länger deſto mehr aus den Fa⸗ milien heraus wachſen müſſen, wenn ſie beſtehen bleiben wollen; da ferner unſere höheren Lehranſtalten ihren Zuzug nur aus dem Kreiſe der chriſtlich erzogenen Jugend erwarten dürfen, ſo beruht der künftige Be⸗ ſtand unſerer Gemeinden zum großen Theile auf dem Gedeihen der Ge⸗ meindeſchule. 5. Da nur eine chriſtliche Erziehung die wahre Grundlage aller bürger⸗ lichen und geſellſchaftlichen Tugend bietet, ſo fordert es die Pflicht gegen unſer ganzes Volk, daß wir unſere Gemeindeſchulen hegen und fördern. 1. Die chriſtliche Gemeindeſchule entſpricht zunächſt einem ſehr allgemein vorhandenen Bedürfniſſe des chriſtlichen Hauſes nach einer Einrichtung, bei der die Erziehung der Jugend zum Theil Gemeinſache iſt. Chriſtliche Erziehung iſt offenbar die Aufgabe, welche Gott den Eltern ſtellt. Wenn Gott im Paradies als den Zweck der Familie die Vermehrung des menſchlichen Geſchlechts durch Zeugung von Kindern angibt, ſo iſt ſelbſt⸗ verſtändlich die Erziehung der Kinder mit eingeſchloſſen. Unſere Kinder ſind durch die Erbſünde verderbt und vergiftet, und durch die Wiedergeburt wird der alte Menſch nicht vernichtet, ſondern hängt nach der Taufe den Kindern an bis an ihren Tod. Deshalb beſteht die chriſtliche Erziehung in der fortwährenden Bekämpfung und Ertödtung des in den Kindern woh⸗ nenden Böſen und in der Bewahrung und Mehrung des angefangenen Glaubenslebens mit ſeinen Früchten. Grundverkehrt iſt das Erziehungs⸗ ſyſtem der rationaliſtiſch⸗philoſophiſchen Pädagogen, eines Rouſſeau, der