# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1858_S302 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 302 Lutherisch⸗theologische Pfarrers⸗Bibliothek. Lehre und Leben ein ausgezeichneter Mann. Der Mansfeldische Superint. Hieronymus Mencelius schreibt in der Vorrede zur 2. Auflage des angezeigten Pastorale von ihm: „Es ist uns in dieser Grafschaft ein sonderliches großes Leid geschehen an dem unversehenen tödtlichen Abgange dieses fürtrefflichen Mannes, welcher nunmehr erst zum rechten Manne worden wäre, des nicht allein unsere Kirchen, sondern auch viele andere hätten genießen sollen. Denn er war ein Mann von trefflichen, hohen Gaben, eines guten Judicii und unverdrossenen Fleißes zu lesen, zu schreiben, zu predigen und zu aller Arbeit, welche unser Amt fordert und mit sich bringt. Und war dabei nicht aufgeblasen, stolz und hoffärtig, sondern demüthig, freundlich, dienstfertig und jedermann willfertig. Ein sonderlicher Liebhaber des Friedens und der brüderlichen Einigkeit. Mit allen Collegen hat er sich sehr wohl vertragen, und wo er etwa vermerket, daß Simultates oder etwa ein Widerwille einfallen möchte, hat er mit Fleiß fürgebeuget und zum Frieden gerathen und geholfen. Gegen andere Leute ist er auch ein solcher Mann gewesen, der allezeit ein aufrichtiges Gemüth hat bei sich finden lassen, daß er geradezu gangen und einem jeden die Wahrheit, doch mit aller Bescheidenheit, gesagt. Daher ist er auch männiglich sehr lieb gewesen und hat mit seinem Abgange viele fromme Leute betrübet und ihnen ein sehnliches Verlangen nach ihm hinterlassen.“ Was Porta's Lehre betrifft, so war er, um es kurz und bestimmt zu sagen, ein treuer Schüler Luther's, der dessen Schriften nicht nur zu seinem Hauptstudium gemacht, sondern den Inhalt derselben auch in succum et sanguinem verwandelt hatte, und mit Luther's Geist, wie wenige, erfüllt war. Als die Flacianer unter Cyriacus Spangenberg's Anführung im Mansfeldischen die bekannten traurigen Verwirrungen anrichteten, stand unser Porta unbeweglich auf Seiten der rechtgläubigen Lutheraner. Er kehrte sich nicht daran, daß die Grafen zu Mansfeld am 5. Jan. 1574 ein Mandat ergehen ließen, darin sie ihn und Fabricius wegen ihres Verharrens bei der reinen Lehre von der Erbsünde „falsche Lehrer“ nannten und hinzusetzten: „Euch Fabricio, Porten und Krausen wollen wir hiermit ernstlich mandiret haben, daß ihr euch des Kirchenamtes in beiden unsern Kirchen St. Petri und Nicolai nicht mehr anmaßet; wie wir uns denn, da anders noch ein friedliebendes Blutströpfchen bei euch ist, zu geschehen gänzlich versehen.“ Nur die Verwendung der Fürstin Margaretha von Braunschweig schützte Porta vor der gedrohten Absetzung. Porta's „Pastorale Lutheri“ nun endlich selbst betreffend, so gibt schon der Titel deutlich an, was darin zu suchen ist. Es zerfällt in 24 Hauptartikel, von dem, was zu rechter Führung des Amtes gehört, und in einen Anhang, der von nothwendiger Vermehrung und rechtschaffener Verwaltung der Kirchengüter Unterricht gibt. Die Hauptartikel handeln 1. von des heil. Predigtamtes Würdigkeit und Hoheit, 2. vom Beruf der Prediger, 8. vom Studiren, 4. von der Prediger Gaben und ihrer Art zu lehren, 5. vom Lehren an ihm selber, 6. vom Strafen, 7. vom Trösten, 8. vom Vermahnen und Warnen, 9. vom Beten, 10. von ihrem Leben und Wandel, 11. von der Priester Ehe und Hausregierung, 12. von Ehesa-