# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1898_S35 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1898. 35 und Verwerfliches ſei. Denn das Schauſpiel iſt nicht ein Ding, das für ſich beſtände, ſondern iſt in allen Fällen etwas concret vor ſich Gehendes, und man muß darauf ſehen, was denn da vor ſich geht, wenn ein Schauſpiel aufgeführt wird. Wir wiſſen nun ungefähr, was heutzutage vorzugehen pflegt, wenn Schauſpiele aufgeführt werden. Wir brauchen nur die Bilder anzuſehen, die in Lebensgröße an den Bretterwänden in unſern großen Städten prangen. Da darf man nicht ſagen: Das iſt eben übertrieben; ſo ſchlimm iſt es nicht, wie es da ausſieht. Nein, es iſt viel ſchlimmer; denn wo das Schauſpiel aufgeführt wird, kommen noch die berückende Muſik, die Worte und Reden der Schauſpieler und Schauſpielerinnen, ihr Mienenſpiel und ihre Geſten dazu, ſodaß die Aufführung eines ſo angekün⸗ digten Schauſpiels ein noch viel greulicheres Ding iſt, als ſeine Ankündi⸗ gung, und als es durch dieſe Ankündigung erſcheinen muß. Die Schau⸗ bühne unſerer Zeit iſt allermeiſt ein Greuel nicht nur vor Gott, ſondern auch vor ehrbaren, anſtändigen Menſchen, bei denen das Gefühl noch nicht in dem Maße abgeſtumpft iſt, daß ſie das ſittlich Anſtößige, welches bei dieſen Schauſpielen die Hauptanziehung bildet, nicht mehr empfinden. Die Erfahrung lehrt, daß das ſogenannte anſtändige Schauſpiel nicht die Regel bildet. Man hat ja verſucht, ſogenannte klaſſiſche Schaubühnen einzurichten, aber der Verſuch iſt regelmäßig mit einem Bankerott zu Ende gekommen. Ein Geſchäft, das durch die regelmäßig hinzutretenden Umſtände in der Regel verwerflich wird, weil es die Liebe zu Gott und zum Nächſten verletzt, iſt auch das eines Schankwirthes, eines Saloonhalters, wie man es hierzulande und in unſerer Zeit als Gewerbe zu treiben pflegt. Daß ein Menſch dem andern, wenn er durſtig iſt, ein Glas Bier einſchenkt und ver⸗ abreicht, iſt eben ſo wenig unrecht und eben ſo wenig verwerflich, als ein Glas Waſſer zu reichen, inſofern als es die Verabreichung eines Trankes an einen Durſtigen iſt. Aber das Geſchäft eines Saloonwirthes iſt heutzutage nicht in der Regel und ausſchließlich die Verabreichung von Getränken an ſolche, die eines Trunkes bedürftig ſind, ſondern iſt in der Regel, wenn nicht in allen Fällen, ſo doch unvermeidlich in manchen Fällen, die Ver⸗ abreichung eines Giftes an einen, der ſich daran den Tod ſäuft. Denn wenn man einem Trunkenbolde das verabreicht, durch deſſen unmäßigen Genuß er eben ein Trunkenbold iſt, reicht man ihm Gift dar. Man muß nicht ſagen: Wein und Bier iſt überall Wein und Bier. Nein! Kaffee iſt allerdings überall Kaffee; aber Kaffee in einer Taſſe iſt ein Getränk, und Kaffee auf ein weißes Hemd gegoſſen iſt Schmutz. Deshalb iſt dieſe Unter⸗ ſcheidung gewiß vollſtändig berechtigt, daß wir Wein und Bier und andere geiſtige Getränke, nach Gottes Ordnung gebraucht, als Gottes Gaben gelten laſſen und ſie in andern Fällen als ein gefährliches, für Leib und Seele verderbliches Gift denjenigen fernzuhalten ſuchen müſſen, die ſich daran Schaden, Tod und Verdammniß trinken. Dieſe Unterſcheidung kann aber in der Regel ein Saloonwirth in ſeinem Gewerbe nicht durchführen. Die