# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1898_S33 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1898. 33 ſeinem Hauſe treiben will, ſoll ein Chriſt nicht ſein Haus vermiethen. Bei einem ſolchen Gewerbe ſoll ein Chriſt nicht als intereſſirt, etwa als Actien⸗ inhaber (stock-holder) betheiligt ſein, denn da macht er ſich fremder Sün⸗ den theilhaftig. Obſchon er ſelber nichts dabei thut, befleckt er ſich doch auch ſelber mit denſelben Sünden, mit denen die activen Sünder ſich ver⸗ ſündigen; denn er hat Theil daran, auch als ein Intereſſirter, als ein ſolcher, der entweder mit ſeinen Mitteln, oder mit ſeinen Gaben, oder auf irgend einem Wege durch Unterſtützung dazu beiträgt, daß dieſe ſündlichen Gewerbe betrieben werden. Dahin gehören ferner die Berufsarten, die an ſich ſelbſt zwar nicht gegen die Liebe Gottes und des Nächſten verſtoßen, deren Ausübung aber in der Geſtalt, in welcher, oder unter den Umſtänden, unter welchen ſie aus⸗ geübt werden, unvermeidlich mit Verletzungen der Liebe zu Gott oder zum Nächſten verknüpft ſind. Dahin gehört die Berufsart eines falſchgläubigen Predigers oder des Paſtors einer falſchgläubigen Gemeinde. Das iſt durch den Umſtand, daß er falſchgläubig iſt, oder einer falſchgläubigen Gemeinde als ihr Paſtor in ihrem Sinn dient, ein verwerfliches Ding geworden, ein ſündlicher Beruf, in dem ein Chriſt, der das erkannt hat, nicht bleiben kann. Wer Paſtor einer falſchgläubigen Gemeinde wird, die ſich als ſolche dar⸗ ſtellt, ſchlägt damit dem kirchlichen Zuſammenleben der rechtgläubigen Ge⸗ meinden unter einander ins Angeſicht, der durchbricht damit wieder eine Grenze, welche Gott, der HErr, geſteckt hat; und eine Gemeinde, die das nun geſtattete, die etwa ihrem Paſtor erlaubte, während er lutheriſcher Pre⸗ diger iſt, auch Paſtor einer Methodiſtengemeinde zu ſein, um auf dieſe Weiſe ſein Gehalt aufzubeſſern, oder in der verkehrten Meinung, er könne dadurch mit der Zeit vielleicht noch eine lutheriſche Gemeinde bauen, wenn er ſie fürs erſte einmal als Methodiſtengemeinde annähme und bediente, — eine Gemeinde, die das duldete und den Paſtor nicht in Zucht nähme, würde damit wiederum, inſofern als chriſtliche Kirchenzucht Zeichen und Ausdruck kirchlicher Zuſammengehörigkeit darſtellt, ſich verſündigen gegen dieſes Princip, vermöge deſſen ſie eine Schweſter anderer Schweſtern iſt. Ein ſolches verwerfliches Geſchäft iſt auch das des Herausgebers einer ungläubigen oder falſchgläubigen Zeitſchrift. Der Herausgeber eines Blat⸗ tes, durch das der Unglaube verbreitet oder falſche Lehre unter die Leute gebracht wird, lebt in einem ſündlichen Geſchäft, mit dem er zugleich die Liebe gegen Gott und gegen den Nächſten fort und fort verletzt, und eine Gemeinde, die einen ſolchen Herausgeber einer gottloſen oder falſchgläubigen Zeitſchrift in ihrer Mitte hat, ſollte ihn in Zucht nehmen und ihn als einen behandeln, der fort und fort in ſündlichem Thun begriffen iſt, und ihm das klar machen, mit aller Geduld und Lehre, aber auch mit allem Ernſte. Eine ſolche ſündliche Berufsart iſt ferner die eines Organiſten oder Chorſängers in einer falſchgläubigen Kirche. Orgel ſpielen und einen Chorgeſang vor⸗ tragen helfen, iſt für ſich nicht ein verwerfliches Ding; aber wenn einer