# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1898_S31 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1898. 31 dieſes kirchliche Zuſammenleben wird von vornherein großen Gefahren aus⸗ geſetzt ſein und dadurch ausgeſetzt werden, daß es an der rechten Hand⸗ habung oder überhaupt an der Handhabung der chriſtlichen Kirchenzucht fehlt, alſo erſtens dadurch, daß überhaupt in einer Gemeinde keine Kirchen⸗ zucht geübt wird. Dieſer Mangel iſt nicht damit zu entſchuldigen, daß man ſagt: „Die Gemeinde iſt noch nicht ſo weit.“ Das iſt keine Entſchuldigung, ſondern vielmehr eine Anerkennung deſſen, daß es in dieſer Gemeinde übel ſteht und beſſer werden muß, und die Schweſtergemeinden haben nur dann, wenn man auch ſpüren kann, daß man es hier mit der Zeit auf einen beſſeren Stand zu bringen bemüht iſt, ein Recht, ſich vorläufig zufrieden zu geben. Wenn nun eine Gemeinde erklärte: Wir ſind nicht in der Lage, Kirchen⸗ zucht zu üben, und darum wird bei uns keine geübt, ſo müßte man ihr nicht ſagen: Jetzt verſtehen wir, warum wir bei euch davon abſehen können, ſon⸗ dern man muß ſagen: Dann ſeht ja zu, daß ihr in eine andere Lage kommt, wo es bei euch auch zur That und Wahrheit wird, was der Heiland auch von euch verlangt, ſo gut wie von uns. Denn wenn es unter gewiſſen Um⸗ ſtänden recht iſt, den Befehl Chriſti Matth. 18 zu ſuspendiren, eben weil in einer Gemeinde das Saufen zur Epidemie oder endemiſch geworden iſt, warum ſuspendirt man da nicht gleich das ſiebente Gebot und einige andere Gebote und erklärt, man habe dieſe Gebote außer Thätigkeit geſetzt, weil man ſie unter obwaltenden Umſtänden eben nicht durchführen oder auf ihre Erfüllung nicht dringen könne? Das Gebot: „Du ſollſt nicht ſtehlen“ iſt ja nicht mit mehr Wahrheit ein göttliches Gebot als: „Thut von euch ſelbſt hinaus, wer da böſe iſt.“ Das eine Gebot kann ſo wenig wie das andere obwaltender Umſtände wegen ſuspendirt werden. Wir ſollen alſo in allen unſern Gemeinden dafür eintreten, daß Gottes Wort die Majeſtät iſt, die unter uns allein herrſcht, die aber auch herrſchen muß, und der wir uns alſo zu beugen haben. So gewiß wir Glieder Eines Leibes, Unterthane Eines Königs ſind, ſo gewiß muß überall in unſern Gemeinden auch darauf geachtet werden, daß da gewiſſenhaft Kirchenzucht geübt werde. Und zwar ſoll nicht nur überhaupt Kirchenzucht geübt werden oder, wo ſie noch nicht in Uebung ſteht, dahin gewirkt werden, daß es in dieſem Stücke immer beſſer wird, ſondern ſoll auch in Abſicht auf gewiſſe Sün⸗ den in chriſtlichen Gemeinden die von Chriſto, dem HErrn, ihnen alle⸗ ſammt gleichermaßen vorgeſchriebene Kirchenzucht geübt werden. Chriſtus der HErr hat ſeinen Befehl Matth. 18 und Paulus ſeine Worte nicht etwa an die ſtarken Gemeinden gerichtet und an die ſchwachen Gemeinden etwas Anderes, ſondern ſie haben es allen Gemeinden geſagt. So gewiß wir eine Schweſtergemeinde, die rechtgläubig iſt, anerkennen als eine wirkliche Schweſter und ihr dieſe Ehre anthun, ſo müſſen wir ihr auch die Ehre anthun, daß wir ſie anerkennen als eine Gemeinde, der auch das Höchſte, das Chriſtus von ſeiner Gemeinde überhaupt fordert, als Forderung ge⸗ ſtellt iſt. Aber ob nun das, was in einer Schweſtergemeinde hier unter⸗