# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1898_S29 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1898. 29 zur Kirche der Vollendeten gehörig, wenn wir nicht wiſſen, daß er als recht⸗ gläubiger, lutheriſcher Chriſt geſtorben iſt. Von einem Irrgläubigen wiſſen wir nicht, ob er gefahren iſt auf ſeinen Irrthum, wenn er in einer falſch⸗ gläubigen Kirche gelebt hat, oder auf das Evangelium, das da noch iſt. Der große Staatsmann und Kriegsheld Cromwell war ja ſicher ein Mann, der ein ernſtes, ſtrenges Chriſtenleben zur Schau trug, der täglich ſein Neues Teſta⸗ ment in Händen hatte, und bei ſeinen Soldaten nicht nur auf Mannszucht, ſondern auch auf Frömmigkeit hielt. Dieſer Mann hat auf dem Sterbebette ſeinen Seelſorger gefragt: „Wie iſt es eigentlich? Kann jemand, der einmal in der Gnade geſtanden hat, wieder abfallen und verloren gehen?“ Darauf antwortete ihm ſein calviniſtiſcher Beichtvater: „Nein; einmal in der Gnade, immer in der Gnade; wer einmal in der Gnade geſtanden hat, bleibt darin.“ „Wohl“, erklärte Cromwell, „dann bin ich ruhig; das weiß ich nämlich, daß ich einmal in der Gnade geſtanden habe; ob ich jetzt in der Gnade ſtehe, wage ich nicht zu ſagen.“ Wenn Cromwell auf dieſen Troſt gefahren iſt, iſt er zur Hölle gefahren. Alſo nur die Leute, die als mit uns im Glauben einig aus dieſem Leben geſchieden ſind, haben wir als zu uns gehörig anzuſehen, die aber auch gewiß, und zwar einerlei, ob ſie unſerer Localgemeinde oder einer Schweſtergemeinde angehört haben. Wie nun aber, wenn ein lutheriſcher Paſtor allerlei Leute kirchlich begraben hilft? Da durchbricht er wiederum dieſes Princip der kirchlichen Zuſammengehörigkeit, daß nur die zuſammen⸗ gehören und ſich zu einander bekennen ſollen, die ſich gemeinſam zu Gott und ſeinem Worte in allen Stücken bekennen. Da muß man nicht ſagen: Wir haben's da ja nicht mit den Todten, ſondern mit den Lebendigen zu thun. Wir haben es allerdings mit den Todten zu thun. Wen anders be⸗ graben wir, als die Todten? Der ganze Vorgang findet ja um des Todten willen ſtatt, und die Leute ſelber ſehen es ſo an, daß dem Todten damit ein gewiſſer Stempel gewahrt bleiben ſoll. Wenn der Paſtor dabei iſt, ſieht es doch ſo aus, als ob der Verſtorbene auch ein Chriſt geweſen ſei, während, wenn man ihn ſo ohne Gebet und Segen hinträgt und einſcharrt, die Leute denken möchten: Der war ungläubig. Es kommt ihnen viel darauf an, gerade dem Todten noch eine kirchliche Anerkennung zu ſichern. Will und kann man es nur mit den Lebendigen zu thun haben, dann habe man es auch wirklich nur mit den Lebendigen zu thun. Wo in ſolchen Fällen der Paſtor ſeines Seelſorgeramtes an den Trauernden wartet, hat dies in jedem Falle in einer Weiſe zu geſchehen, daß auch der Schein eines Fungirens bei dem Leichenbegängniſſe von ſeiner Seite vermieden werde. Nur ein Paſtor, der in dieſen Stücken gewiſſenhaft nach der Norm des göttlichen Wortes prakticirt, kann, ohne ſich ſelber ins Angeſicht zu ſchla⸗ gen, auch ſeine Gemeindeglieder anhalten, daß ſie die göttlichen Grenzen der Kirchengemeinſchaft gewiſſenhaft reſpectiren. Ja, das ſollen auch die Gemeindeglieder thun. Chriſtliche Gemeinden und ihre Glieder ſollen als Glieder Eines Leibes mit und unter einander chriſtliche Gemeinſchaft, kirch⸗