# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1898_S23 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1898. 23 Calvin ſelber ſagt: „Durch eine gemiſchte Darreichung, durch ein Durcheinander bei der Darreichung wird das heilige Abendmahl entweiht (profanatur).“ Sein Schüler Beza ſchreibt: „Wirſt du alle zulaſſen? Das thut nicht einmal jemand in ſeinem Hauſe, daß er jeden Beliebigen, der ſich für ſeinen Diener ausgibt, zu ſeinem Tiſche zuläßt. — Gott hat ernſtlich verboten, daß man fremdes Feuer auf ſeinen Altar bringe. Da der Paſtor für ſeine Schafe wird Rechenſchaft geben, kann er mit gutem Gewiſſen nicht Fremde und die ihm unbekannt ſind, zulaſſen.“ Graf Friedrich von Württemberg war nach dem Mömpelgarder Collo⸗ quium zwiſchen Andreä und Beza in ein Gerede gekommen, als habe er den reformirten Flüchtlingen den Zutritt zum Abendmahle eingeräumt. Darauf verantwortete er ſich in einer beſonderen Relation, worin er Folgendes ſagt: „Denn wir haben durch Gottes Gnade ſolche Erkenntniß in geiſtlichen Sachen, unſerer Seelen Seligkeit betreffend, erlangt, daß wir wohl wiſſen, daß des HErrn Abendmahl unter andern vielen auch zu dieſem Ende von Chriſto geſtiftet und verordnet, daß man dabei als bei einem Feld⸗ und Merkzeichen erkennen kann, welchem Glauben ein jeder zugethan ſei. Denn welcher mit einer Kirche, ſie ſei jetzt und heiße wie ſie wolle, das Abend⸗ mahl hält, der gibt damit zu verſtehen, daß er auch derſelben Kirchenlehre abhängig ſei, und es nicht mit denen halte, die eine andere Lehre führen, ſondern ſich von derſelben hiemit öffentlich abſondere. . . . Darum wir allzeit dafür gehalten und noch, daß mit der Empfahung des heiligen Abendmahles des HErrn nicht zu ſcherzen ſei, daß einer ein Andres mit öffentlicher Empfahung desſelben bekennen und ein Andres im Herzen haben ſollte.“ Ebendaſelbſt: „Wenn ſie unſer Lehr, Glauben und Bekenntniß für recht, wahrhaftig und chriſtlich erkennen und halten, alsdann mögen ſie auch wohl mit den Unſern das heilige Abendmahl empfangen.“ Auch Luther hebt das hervor, daß das heilige Abendmahl ein Be⸗ kenntniß und Abendmahlsgemeinſchaft Kirchen⸗, Glaubens⸗ und Bekenntniß⸗ gemeinſchaft ſei, wenn er in der Schrift von Conciliis und Kirchen ſagt: „Zum dritten kennt man Gottes Volk oder ein chriſtlich, heilig Volk an dem heiligen Sacrament des Altars, wo es recht nach Chriſti Einſetzung gereicht, gegläubt und empfangen wird. Denn es iſt auch ein öffentlich Zeichen und theuer Heiligthum, von Chriſto hinter ſich gelaſſen, dadurch ſein Volk ge⸗ heiligt wird, da es ſich auch übet und öffentlich bekennet, daß es Chriſten ſeien, wie es thut mit dem Wort und mit der Taufe.“ . . . „Wo du nun ſolches Sacrament ſieheſt im rechten Brauch gereicht, da wiſſe gewiß, daß Gottes Volk ſei — obgleich etliche falſche und ungläubige Chriſten heimlich drunter ſind; aber dieſelben entheiligen nicht das Volk Gottes, ſonderlich weil ſie heimlich ſind; denn die offenbarlichen leidet nicht unter ſich die Kirche oder Gottes Volk, ſondern ſtraft und heiligt ſie auch; oder wo ſie nicht wollen, ſtößet ſie aus.“ (XVI, 2788 f.)