# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1898_S7 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der ev.⸗luth. Synodalconferenz von Nord⸗America. 1898. 7 Theſis VII. Sofern das kirchliche Leben einer Gemeinde und ihrer Glieder ſich auch als ein Leben in Gemeinſchaft mit andern Gemeinden und ihren Gliedern geſtaltet, hat die Gemeinde und ihr Seelſorger auch dieſer Gemeinſchaftlichkeit zunächſt durch Gewiſſenhaftigkeit in der durch Gottes Wort normirten Praxis Rechnung zu tragen. So ein Glied leidet, ſo leiden alle Glieder mit. Wenn es in einer Ge⸗ meinde in Abſicht auf die Praxis übel ſteht, ſo werden andere Gemeinden dadurch in irgend einer Weiſe zu ihrem Nachtheile berührt. Ja, eine un⸗ ordentliche Praxis in einer Gemeinde kann einem ganzen Kranze von Schweſtergemeinden zu ſchwerem Aergerniſſe und großem Schaden gereichen, während andererſeits, wo eine Gemeinde mit einem guten Beiſpiele in dieſen Stücken kirchlicher Praxis voranleuchtet, andere Gemeinden dadurch Stär⸗ kung, Vortheil, Ermunterung und mancherlei Segen erfahren. Hier folge nun zuerſt der Plan, nach dem wir die Theſis behandeln wollen, damit die einzelnen Stücke, die in Betracht kommen, zum Voraus bekannt ſind. Wir handeln alſo Von der Gewiſſenhaftigkeit in der nach Gottes Wort normirten Praxis. I. In Abſicht auf den Gottesdienſt und gottesdienſtliche Handlungen, nämlich in Abſicht 1. auf die Taufe; 2. auf das Abendmahl; 3. auf das Fungiren bei oder mit Falſchgläubigen oder Un⸗ gläubigen; 4. auf Betheiligung der Gemeindeglieder an Gottesdienſten Falſch⸗ gläubiger oder Ungläubiger. II. In Abſicht auf die Kirchenzucht, und zwar 1. auf Kirchenzucht im Allgemeinen; 2. auf Kirchenzucht im Beſonderen, und hier wieder a. in Behandlung ſündlicher Berufsarten; b. in Behandlung ſündlicher Vergnügungen; c. in Behandlung ſündlicher Verbindungen; d. in Behandlung ſolcher Sünden, die unter keine dieſer Kategorien oder deren mehrere fallen.